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März 02/2000
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ANHÖRUNG ZUM ERNEUERBARE­ENERGIEN­GESETZ

Beihilfecharakter der Vergütung umstritten

(wi) Vertreter der Hersteller und Betreiber von Windkraftanlagen haben den Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für das Erneuerbare­Energien­Gesetz (14/243) begrüßt. Bei den großen Energieversorgern stieß er dagegen auf Kritik. In ihrer Beurteilung gespalten zeigten sich in einer öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses am 14. Februar die Sachverständigen aus der Wissenschaft.

Das Erneuerbare­Energien­Gesetz (siehe auch S. 25) soll die Markteinführung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen unter anderem dadurch fördern, dass feste Vergütungssätze für die Einspeisung von Strom aus erneuerbarer Energie in das Stromnetz festgelegt werden. Die Koalitionsfraktionen wollen damit erreichen, dass die erneuerbaren Energien mittel­ und langfristig wettbewerbsfähig werden. Breiten Raum nahm in der Anhörung die Frage ein, ob die geplanten Regelungen mit dem EU­Beihilferecht in Einklang stehen.

Die SPD­Fraktion gab zu Beginn der Anhörung den Inhalt eines Schreibens von Bundeswirtschaftsminister Müller an den Ausschuss bekannt, in dem "schwierige beihilferechtliche Fragen" angesprochen würden. Die SPD machte deutlich, dass es sich bei den Vergütungen nicht um Beihilfen handele. Die CDU/CSU­Fraktion meinte hingegen, der Minister habe alle Veranlassung, diesen Brief zu schreiben. Bündnis 90/Die Grünen erinnerten daran, dass die frühere Bundesregierung das bisherige Stromeinspeisungsgesetz nicht als Beihilfe, sondern als eine Regulierung des Marktes betrachtet habe. Die jetzige Bundesregierung sollte diese Position gegenüber der Europäischen Kommission weiterhin vertreten. Die F.D.P. hielt die Bedenken des Ministers für "bemerkenswert". Die PDS zeigte sich befremdet darüber, dass sich die Koalitionsfraktionen hier in einem Dissens mit dem Bundeswirtschaftsministerium befänden.

"Regulierung des Marktes"

Zur Beihilfeproblematik argumentierte der Hamburger Rechtswissenschaftler Jens­Peter Schneider, da es keinen unmittelbaren Zufluss staatlicher Mittel zu den Empfängern gebe, könne man nicht von Beihilfen sprechen. Die Begünstigung gehe nicht zulasten der öffentlichen Finanzen, sondern sei die Folge einer wirtschaftspolitischen Maßnahme. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes handele es sich um eine bloße Regulierung privater Preise mit Mindestpreisgarantie allein zulasten der Verbraucher und nicht des Staates.

Professor Matthias Herdegen vom Zentrum für europäisches Wirtschaftsrecht an der Universität Bonn sah dies skeptischer. Es gehe zwar um eine "Subvention für Private durch Private", die aber durch einen staatlichen Zwangsakt vermittelt werde. Somit sei eine "beihilfegleiche Wirkung" gegeben. Für Herdegen trägt der Entwurf das Risiko einer Beihilfe "erheblich in sich". Sollte es sich um eine Beihilfe handeln, entstünde für die begünstigten Unternehmen eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Herdegen plädierteRdafür, die Förderung der erneuerbaren Energien aus Steuermitteln zu finanzieren.

"Ausgleich überfällig"

Auf überwiegend positive Resonanz stieß das Vorhaben, im Gesetzentwurf einen bundesweiten Belastungsausgleich herbeizuführen, um die bisherige überproportionale Belastung der in den Küstenregionen tätigen Netzbetreiber zu verringern. Wolf Hatje von der dývon besonders betroffenen PreussenElektra AG hielt das vorgeschlagene Verfahren für praktikabel, juristisch haltbar und "überfällig". Als "kurzfristig nicht umsetzbar" bezeichnete dagegen Ulrich Beyer von der Energie AG diesen Belastungsausgleich. Er sprach sich für einen Übergangszeitraum von möglichst zwei Jahren aus, damit die Strompreise in lang laufenden Verträgen angepasst werden könnten. Die IG Metall und der Verband Deutscher Maschinen­ und Anlagenbau (VDMA) betonten vor allem die Arbeitsplatzeffekte dieses Gesetzes, auch aufgrund der Exportchancen. Der VDMA wies darauf hin, dass die jetzige Exportquote von 20 Prozent bei Windkraftanlagen auf 80 Prozent gesteigert werden soll. Die IG Metall erklärte, sie rechne mit 50.000 Arbeitsplätzen für die Produktion und 30.000 für die Inspektion und Wartung von Windkraftanlagen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002026a
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