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März 02/2000
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ANTWORT

Ersatzansprüche gegen Niedersachsen in Höhe von 31 Millionen DM

(um) Der Bund hat in vier Fällen Schadensersatzansprüche gegen das Land Niedersachen im Umfang von insgesamt rund 31 Millionen DM geltend gemacht. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (14/2639) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU­Fraktion (14/1375) hervorgeht, handelt es sich dabei um Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Bundesamt für Strahlenschutz als der für die Errichtung von atomaren Endlagern zuständigen Behörde und den niedersächsischen Bergbehörden im Zusammenhang mit Baustopps für das Endlager Gorleben in den Jahren 1990 bis 1994.

Im Einzelnen nennt die Regierung einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 10,15 Millionen DM wegen eines Stillstands im Schacht 2 des Erkundungsbergwerks Gorleben vom 6. Oktober 1990 bis 20. Februar 1991, einen Schadensersatzanspruch von 5,76 Millionen DM wegen Stillstands in Schacht 1 vom 13. Mai 1991 bis 25. Juli 1991, einen Schadensersatzanspruch von 5,5 Millionen DM wegen Mehrkosten für den Transport von salzhaltigem Material nach Morsleben, verursacht durch eine Untersagungsverfügung des Bergamtes Celle vom 6. Juni 1991, und einen Schadensersatzanspruch von 9,66 Millionen DM wegen Stillstands im Schacht 1 vom 15. September 1993 bis 18. April 1994.

Zum erstgenannten Schadensersatzanspruch sei rechtskräftig entschieden, so die Regierung, dass Niedersachsen dem Bund zum Schadensersatz verpflichtet ist. Wegen des Streits über die Höhe des Anspruchs sei das Verfahren jedoch noch beim Landgericht Hannover anhängig.

Beim zweiten Schadensersatzanspruch habe das Landgericht Hannover die Klage für gerechtfertigt erklärt und ausgesprochen, dass Niedersachsen zum Ersatz derjenigen Schäden verpflichtet sei, die durch den Stillstand der Arbeiten entstanden sind. Die Berufung Niedersachsens gegen dieses Urteil sei durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle zurückgewiesen worden. Die gegen dieses Urteil zunächst eingelegte Revision habe das Land zurückgenommen, sodass die Urteile rechtskräftig geworden seien. Wegen der streitigen Höhe des Anspruchs sei der Rechtsstreit wieder beim Landgericht anhängig.

Zum dritten Schadensersatzanspruch habe das Verwaltungsgericht Lüneburg festgestellt, dass die Untersagungsverfügung des Bergamtes Celle rechtswidrig war. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht habe die Berufung des Landes gegen dieses Urteil zurückgewiesen. Dagegen habe das Bergamt Celle Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.

In der vierten Schadensersatzsache habe der Bund Zahlungsklage beim Landgericht Hannover erhoben, wo das Verfahren noch immer anhängig sei.

Zahlungen auf die Schadensersatzforderungen des Bundes habe Niedersachsen noch nicht geleistet, heißt es in der Antwort. Das Land habe jedoch die Kosten der Gerichtsentscheidungen beglichen.

Bundeskanzler Schröder ist, laut Antwort, seit seinem Amtsantritt nicht mit diesen Verfahren befasst gewesen. Bundesumweltminister Trittin habe mit dem niedersächsischen Umweltminister Jüttner vor einem Jahr darüber gesprochen. Ergebnis sei gewesen, dass der Bund und das Land sich um eine außergerichtliche Einigung bemühen sollten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002040a
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