GESETZENTWURF DER F.D.P. Ausbildung der Juristen reformieren(re) Die Juristenausbildung in Deutschland möchte die F.D.P. reformieren. Die Fraktion hat dazu einen Gesetzentwurf (14/2666) vorgelegt. So sollen nach den Vorstellungen der Liberalen alle angehenden Juristen künftig einheitlich eine generell berufsqualifizierende "gediegene wissenschaftliche Grundausbildung" absolvieren. Das Studienabschlussexamen solle dabei in die Verantwortung der Universitäten zurückgegeben werden. Dies solle auch dazu beitragen, den Wettbewerb zwischen den Universitäten und den "RankingEhrgeiz" zu forcieren, um dadurch "schlummernde Optimierungsressourcen" zu mobilisieren. Im Anschluss sei für die Berufssparten Justiz, Anwaltschaft und öffentliche Verwaltung jeweils ein besonderer Vorbereitungsdienst vom Staat einzurichten. Aufnahme darin dürfte nur noch nach Leistungskriterien möglich sein. Dieser Vorbereitungsdienst solle mit einem Staatsexamen abschließen. Die Freien Demokraten begründen ihre Initiative damit, die gegenwärtige deutsche Juristenausbildung bestehe in ihrer Grundkonzeption seit 200 Jahren. Sie sei entsprechend den damaligen Erfordernissen und Vorstellungen streng auf eine Tätigkeit vor Gericht zugeschnitten. Auch für die Anwaltschaft habe die "Befähigung zum Richter" als maßgebliches Ausbildungsziel gegolten. Der höhere Verwaltungsdienst sei dem später gefolgt. Dieser Ansatz erweise sich heute jedoch als überholt. Deutsche Nachwuchsjuristen, so die F.D.P., seien im Vergleich mit Kollegen anderer EUStaaten in der Regel zu alt, zu wenig handwerksicher und zu "instabil" bei wirklichen Spezialkenntnissen. Es sei ein "Ammenmärchen" zu glauben, so die Abgeordneten weiter, dass ein Nachwuchsjurist nach seiner heutigen Ausbildung entweder ein hochqualifizierter Grundlagenbeherrscher oder ein allenthalben einsetzbarer Spezialist sei. Vielmehr erfülle er beides im Durchschnitt nicht, so die Überzeugung der Abgeordneten. |