GESETZENTWURF "Wohnortzuweisung für Spätaussiedler hat sich bewährt"(in) Eine unbefristete Verlängerung des Wohnortzuweisungsgesetzes beabsichtigt die Regierung mit ihrem Gesetzentwurf (14/2675), da sich die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler bewährt habe. Die jetzige Regelung gewährleiste eine gleichmäßige Verteilung im Bundesgebiet und verringere die Schwierigkeiten des Einlebens, obwohl die Integration trotz rückläufiger Zuzugszahlen infolge geänderter Rahmenbedingungen schwieriger geworden sei. Im Interesse der Integration sollen auch Spätaussiedler nicht aus der Bindung herausfallen, die noch vom derzeit geltenden Wohnortzuweisungsgesetz erfasst sind. Vereinheitlicht werden soll die zeitliche Bindung und die Lockerung für Aussiedler, die in anderen Regionen Arbeit suchen. Die Bindungsfrist soll auch für Spätaussiedler gelten, die nach dem 14. Juli 1997 aufgenommen worden sind. Erleichterung soll es bringen, dass die Sozialhilfeträger des Zuweisungsortes weitere Zahlungen auch dann vornehmen, wenn der zugewiesene Ort von den Betroffenen wegen Arbeitssuche vorübergehend verlassen wird. |