Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2000 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 02/2000 >
März 02/2000
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Petentin fordert eine gesetzliche Mindestrente

(pt) Ohne Gegenstimmen hat der Petitionsausschuss am 16. Februar eine Eingabe, in der die Einführung einer gesetzlichen Mindestrente gefordert wird, an das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung "als Material" über­wiesen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" gegeben.

Die CDU/CSU­Fraktion schränkte allerdings ein, dass die Zustimmung nur unter dem Eindruck der Konsensverhandlungen geschehe und nicht als Billigung einer Grund­ oder Mindestrente zu verstehen sei. Vielmehr soll nach Auffassung der Union an der beitrags­ und leistungsbezogenen Rente festgehalten werden.

Viele Menschen, so heißt es in der Petition, hätten aufgrund "unglücklicher Umstände" in ihrer Lebens­ und Erwerbsbiographie keine hohen Rentenanwartschaften aufbauen können; sie müssten deshalb im Alter mit einer Rente auskommen, die "kein menschenwürdiges Leben" ermögliche und häufig unter dem Sozialhilfesatz liege.

Für diese Menschen gebe es keine Lobby, vielmehr seien sie von den verschiedenen Sparmaßnahmen der letzten Jahre "am stärksten betroffen", so die Petentin. Um diesem für einen Sozialstaat "beschämenden Zustand" abzuhelfen, forderte sie die Einführung einer Mindestrente, die auch im Alter ein menschenwürdiges Leben ermögliche.

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) führte aus, dass die Höhe der Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung "grundsätzlich" nach der Anzahl der zurückgelegten Versicherungsjahre und nach der Höhe der Versicherungszahlungen berechnet werde. Anders als bei privaten Rentenversicherung enthalte die gesetzliche Rentenversicherungen jedoch auch soziale Elemente.

So würden teilweise auch Zeiten berücksichtigt, für die keine Beiträge gezahlt worden seien: dies seien zum Beispiel Kriegsdienstzeiten, Zeiten der Kriegsgefangenschaft und Zeiten der Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Eine Ausweitung dieser sozialen Komponente stoße aber an Grenzen, wenn dadurch die Rentenansprüche der pflichtversicherten Beitragszahler gefährdet würden. Deshalb würden die Kosten der sozialen Komponente auch zu einem "erheblichen Teil" durch den Bundeszuschuss gezahlt.

Weiter wies die Regierung darauf hin, dass nach den Koalitionsvereinbarungen die Bekämpfung der Armut ein Schwerpunkt der Politik der neuen Bundesregierung sei. So soll ein Konzept für eine bedarfsorientierte soziale Grundsicherung entwickelt und schrittweise eingeführt werden. Zurzeit seien allerdings noch keine konkreten Aussagen über die künftige Ausgestaltung dieser Regelung möglich, so die Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002071c
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion