Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2000 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 03/2000 >
April 03/2000
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Küste vor Schiffsunfällen besser schützen

(vb) Die Nord- und Ostseeküste müssen vor Schiffsunfällen besser geschützt werden. Diese Ansicht vertrat der Verkehrsausschuss am 22. März, als er einen Antrag der Koalition (14/2684) mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS gegen das Votum von CDU/CSU und F.D.P. annahm.

Damit soll die Bundesregierung aufgefordert werden, das Sicherheitskonzept für die Verhinderung von Havarien und zur Bekämpfung von Schiffsunfällen zu optimieren. Anlass war die Havarie des Holzfrachters "Pallas" am 25. Oktober 1998 vor der Nordseeinsel Amrum und das Auseinanderbrechen des mit Schweröl beladenen Tankers "Erika" vor der bretonischen Küste. Diese Umweltkatastrophen hätten gezeigt, so die Fraktionen, dass die Bekämpfung solcher Havarien mit den derzeit vorhandenen Einsatzkonzepten nur begrenzt möglich ist.

Die Abgeordneten begrüßten bereits vorgenommene oder eingeleitete Verbesserungen wie die Überarbeitung der Alarmpläne und die Bereitstellung allwettertauglicher Hubschrauber. Auch die Empfehlungen einer unabhängigen Expertenkommission bewerteten sie positiv.

F.D.P.-Antrag abgelehnt

In gleicher Sitzung lehnte der Ausschuss einen Antrag der F.D.P. (14/548) gegen die Stimmen der Antragsteller und der Union bei Enthaltung der PDS ab. Darin sollte die Regierung aufgefordert werden, die Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern im "Gemeinsamen Ausschuss Küstenwache" zu überprüfen und für die Küstengemeinden eindeutig erkennbare Ansprechpartner bei Unglücksfällen zu benennen. Dazu sollte der Koordinierungsverband Küstenwache mit dem Ziel einer besseren Zusammenarbeit mit den Küstenländern, einer besseren Datenvernetzung und einheitlicheren Dienstvorschriften umgestaltet werden.

Geleitet werden sollte der Koordinierungsverband von einem Kommandeur der Küstenwache, der von Bund und Ländern ernannt wird, so die F.D.P. Dieser sollte zur Bekämpfung von Unglücksfällen auf Bundes- und Landesbehörden, Feuerwehren, Bergungs- und Rettungsfachleute zurückgreifen, um ein "optimales Krisenmanagement" zu gewährleisten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0003/0003051c
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion