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April 03/2000
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ANTRAG ABGELEHNT

Mineralölsteueraufkommen nicht stärker zweckbinden

(vb) Die Mineralölsteuer soll nicht stärker zweckgebunden für den Straßenbau verwendet werden. Ein entsprechender Antrag der Union (14/2360) ist vom Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen am 22. März abgelehnt worden. Für den Antrag stimmten die Antragsteller, die F.D.P. enthielt sich, und die Koalition und die PDS lehnten die Initiative ab.

Nach dem Willen der CDU/CSU sollte die Regierung auffordert werden, wieder stärker als bislang das Aufkommen aus der Mineralölsteuer zweckgebunden für den Fernstraßenbau zu verwenden.

Dem Autofahrer sei nach der vom Bundestag beschlossenen Mineralölsteuererhöhung nicht weiter vermittelbar, dass bei steigenden Kosten für Kfz-Fahrer die Mittel für den dringend notwendigen Neu- und Ausbau des Fernstraßennetzes gekürzt würden.

Die Abgeordneten erklärten in ihrem Antrag, als Folge allgemeiner Überlastungen staue sich der Kfz-Verkehr auf den Straßen. Dadurch entstünden volkswirtschaftliche Verluste, die jedes Jahr zweistellige Milliardenbeträge erreichten.

Die Union verwies in ihrer Initiative darauf, Verkehr sei nicht Selbstzweck, sondern wichtiger Faktor der Gesellschafts-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik, in dem auch umweltpolitische Aspekte immer mehr an Bedeutung gewönnen.

Die Qualität des Standortes Deutschland hänge entscheidend von der Qualität seiner Verkehrsinfrastruktur ab. Investitionen in diese Struktur hätten auch positive Wirkungen auf den Arbeitsmarkt. Die Regierung sei deshalb aufzufordern, den Abhängigkeiten von Mobilität und Wachstum größere Aufmerksamkeit zu widmen und dabei insbesondere die Infrastrukturinvestitionen zukunftsorientiert zu verstärken. Dabei seien Straße und Schiene in ihrer Bedeutung "ideologiefreier zu beurteilen".

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0003/0003052a
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