ANTRÄGE DER KOALITIONSFRAKTIONEN UND DER PDS BAföG modernisieren und strukturell erneuern(bf) Die Bedarfssätze des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) sollen deutlich angehoben werden, sodass der Höchstsatz von zurzeit 1.030 DM auf 1.100 DM steigt. Dies fordern SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (14/2905), den der Bundestag am 16. März federführend an den Bildungs- und Forschungsausschuss zur Beratung überwiesen hat. Ebenfalls an den Ausschuss überwiesen wurde ein Antrag der PDS-Fraktion (14/2789), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf für eine strukturelle Erneuerung des BAföG vorzulegen. Dem Antrag der Koalitionsfraktionen zufolge würde mit der Erhöhung der Bedarfssätze erreicht, dass mehr Auszubildende mehr Geld bekommen und somit ihren Lebensunterhalt tatsächlich finanzieren könnten. Die noch bestehenden Unterschiede bei der Förderung in den alten und neuen Bundesländern, die sich auf die Wohnkosten und die Krankenversicherungszuschläge beziehen, sollten aufgehoben werden. Die Fraktionen empfehlen zudem zu prüfen, ob die hohen Zuschläge für auswärtig untergebrachte Auszubildende und damit einhergehende Härtefallregelungen zu einem gemeinsamen System verbunden werden können. Sie treten darüber hinaus dafür ein, die im BAföG vorgesehenen Freibeträge, die für die anrechenbaren Einkommen maßgeblich sind, zu erhöhen und durchschaubarer zu gestalten. Freibeträge erhöhenBei der Ermittlung von Ansprüchen nach dem BAföG sollte das den Eltern zufließende Kindergeld nicht mehr anspruchsmindernd angerechnet werden. Damit würden die Leistungen ausgeweitet und mehr Auszubildende erhielten einen Förderanspruch. Gerade für Familien mit mittlerem Einkommen würde sich dies positiv auswirken, heißt es in dem Antrag. Überdies sollen Studierende EU-weit ihren Anspruch auf Ausbildungsförderung "mitnehmen" können, wenn sie zunächst zwei Semester in Deutschland studiert haben. Die Förderhöchstdauer soll sich an der Regelstudienzeit der jeweiligen Hochschule orientieren. SPD und Bündnis 90/Die Grünen fordern die Bundesregierung zudem auf, zeitlich befristete elternunabhängige Bildungskredite für Studierende in besonderen Ausbildungssituationen zu ermöglichen. Damit wollen sie all jenen Studierenden eine neue Möglichkeit der Bildungsfinanzierung eröffnen, die in besonderen Situationen bisher nur durch "erhebliches und die Ausbildung verlängerndes Jobben" ihren Lebensunterhalt verdienen können. Ziel sei es, die Studienzeit zu verkürzen, die Abbruchquote zu verringern und soziale Härten zu vermeiden. Diese Regelungen wollen die Fraktionen zum 1. April 2001 in Kraft setzen. Die PDS will mit dem von ihr geforderten Gesetzentwurf zur strukturellen Erneuerung des BAföG eine bedarfsdeckende sowie eltern- und partnerunabhängige Ausbildungsförderung sichergestellt wissen. Die Höhe der Förderung müsse dabei eine Konzentration der Auszubildenden auf ihre Ausbildung gewährleisten, ohne dass diese auf andere Finanzierungsquellen zurückgreifen müssten. Die Förderungsdauer müsse den tatsächlichen durchschnittlichen Ausbildungszeiträumen entsprechen. Als Eckpunkte für den Gesetzentwurf nennt die PDS eine am Durchschnittsbedarf orientierte Ausbildungsförderung von derzeit etwa 1.280 DM monatlich sowie einen einheitlichen Sockelbetrag von mindestens 500 DM, der an die Geförderten ausgezahlt wird. Die in diesem Sockelbetrag zusammengeführten Leistungen dürften anders als die bisher den Eltern zustehenden Transfers nicht unter Leistungsvorbehalte gestellt werden. Die Differenz zwischen Sockelbetrag und Durchschnittsbedarf soll nach dem Willen der PDS als staatlicher Zuschuss ohne Rückzahlungspflicht gewährt werden, wenn die Eltern über ein unterdurchschnittliches oder maximal durchschnittliches Einkommen verfügen, bei Studierenden mit überdurchschnittlichen Elterneinkommen dagegen ganz oder teilweise als Darlehen. Förderbeträge dynamisierenDie Fraktion will sowohl eine automatische jährliche Dynamisierung der Förderbeträge als auch die vollständige Gleichstellung der Geförderten aus den alten und neuen Bundesländern im Gesetz verankert wissen. Weiter fordert sie unter anderem, alle Leistungen unabhängig vom Einkommen der Ehe- bzw. Lebenspartnerinnen und -partner zu gewähren sowie Fördermöglichkeiten auch über das 30. Lebensjahr hinaus zu eröffnen. |