STEUERSENKUNGSGESETZ Vermittlungsergebnis mit Mehrheit angenommen(fi) Der Bundestag hat am 6. Juli den Einigungsvorschlag von Bundestag und Bundesrat zum Steuersenkungsgesetz (14/2683, 14/3074,14/3366) mit 312 Ja-Stimmen bei 279-Nein-Stimmen angenommen. Dem Einigungsvorschlag hatte der vom Bundesrat am 9. Juni angerufene Vermittlungsausschuss (14/3640) am 4. Juli mehrheitlich zugestimmt. Das Steuersenkungsgesetz kann in der vom Vermittlungsausschuss erarbeiteten Fassung allerdings nur in Kraft treten, wenn auch der am 14. Juli (nach Redaktionsschluss) tagende Bundesrat mit seiner Mehrheit der unionsgeführten Länder grünes Licht geben würde. Dem Vermittlungsergebnis zufolge soll der Spitzensteuersatz vom Jahr 2005 an von 45 Prozent (Bundestagsbeschluss vor dem Vermittlungsverfahren) auf jetzt 43 Prozent gesenkt werden. Darüber hinaus soll er erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 102.000 DM (bisher 98.000 DM) greifen. Ursprünglich sollte der Grenzsteuersatz von 43 Prozent bereits bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 92.000 DM erreicht werden. Durch die weitere Absenkung des Spitzensteuersatzes kann die zunächst vorgesehene Optionsmöglichkeit für Personengesellschaften, sich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen, entfallen. Das Vermittlungsergebnis sieht ferner vor, die pauschale Anrechnung der Gewerbesteuer zielgenau auszugestalten, um Überkompensationen einzuschränken. Die Möglichkeit der Ansparabschreibung für Neuinvestitionen will der Vermittlungsausschuss erhalten. Darüber hinaus sollen Umstrukturierungen in Personenunternehmen erleichtert werden. Weiterhin steuerfrei bleiben soll die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften durch Kapitalgesellschaften. Um "unerwünschte Gestaltungsmöglichkeiten" zu vermeiden, soll die Steuerfreiheit aber vor allem davon abhängen, dass die Anteile mindestens ein Jahr im Betriebsvermögen gehalten werden. Ferner soll die Steuerfreiheit dann nicht greifen, wenn eine an sich steuerpflichtige Betriebsveräußerung über eine Einbringung in eine Kapitalgesellschaft als steuerfreie Anteilsveräußerung abgewickelt wird. Hier sei eine Sperrfrist von sieben Jahren zwischen dem Einbringen und dem Verkauf der Anteile vorgesehen. Um den Systemwechsel missbrauchsfrei zu gestalten, ist geplant, die Neuregelung erst mit dem Veranlagungszeitraum 2002 statt 2001 einzuführen. Die Beteiligungsgrenze für die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen von Privaten soll wie vorgesehen von zehn auf ein Prozent gesenkt werden. Unverändert festgehalten wird auch an dem Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei der Dividendenbesteuerung. |