ANTRAG DER KOALITION ANGENOMMEN Gleichstellung als Aufgabe aller Politikfelder berücksichtigen(fa) Die Gleichstellung von Frauen und Männern soll in allen Politikfeldern als Querschnittsaufgabe berücksichtigt werden. Dies beschloss der Bundestag, indem er am 28. September einen Antrag der Koalition (14/1195) gegen die Stimmen der Opposition bei Enthaltung der PDS annahm. Laut Beschlussempfehlung (14/2746) soll die Bundesregierung die Gleichstellung bei der Umsetzung des Programms "Frau und Beruf" als Querschnittsaufgabe behandeln. Gleichzeitig fordern die Parlamentarier die Exekutive auf, eine Verbesserung der gesetzlichen Regelungen zur Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben anzustreben. Frauen im Handwerk und in technischen Berufen sollen gefördert und neue Initiativen zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Wissenschaft und Forschung ergriffen werden. In gleicher Sitzung lehnten die Abgeordneten einen Antrag der CDU/CSU (14/1549) gegen das Votum der Antragsteller und der F.D.P. ab, in dem die Regierung aufgefordert werden sollte, wegen des geringen Anteils von Frauen in den neuen Medienberufen gemeinsam mit Landesregierungen, der Bundesanstalt für Arbeit und der Wirtschaft Strategien zur Verbesserung der Medienkompetenz von Frauen zu entwickeln. Bei Verhandlungen im Bündnis für Arbeit solle auf eine Selbstverpflichtung der Tarifpartner zur Frauenförderung hingewirkt werden. Ebenfalls abgelehnt wurde eine Initiative der PDS (14/1529), die von der Bundesregierung verlangt hatte, einen Entwurf für ein arbeitsrechtliches Gleichstellungsförderungsgesetz vorzulegen. Dieses sollte den öffentlichen Dienst und die Privatwirtschaft verpflichten, den Frauenanteil so lange zu erhöhen, bis er bei mindestens 50 Prozent liegt. Diesen Antrag lehnten alle anderen Fraktionen ab. In den Ausschussberatungen erklärte die Sozialdemokraten, die neue Regierung habe von Anfang an Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung in Angriff genommen. Wesentlicher Ansatz des Programms "Frau und Beruf" sei das gender mainstreaming. Man wolle eine verbesserte gesetzliche Regelung zur Gleichstellung von Frauen im Berufsleben erreichen. Noch in diesem Jahr werde ein Bundesgleichstellungsgesetz erlassen. Die CDU/CSU wies darauf hin, dass Fortschritte nicht primär über Zwang und gesetzliche Maßnahmen zu erreichen seien. Wichtig sei die Einbindung aller betroffenen Gruppen, die Beteiligung der Wirtschaft, aber auch der Verbände und Kammern. Außerdem müssten neue Berufe einbezogen werden, die gerade Mädchen nahe gebracht werden sollten. Die Bündnisgrünen erklärten, neben dem arbeitsrechtlichen Gleichstellungsgesetz würden auch die diskriminierenden Festlegungen im Arbeitsfördergesetz angegangen. Es sei eine Selbstverständlichkeit, die Einführung einer Klagebefugnis für Verbände und Kommissionen zu prüfen. Die Abgeordneten der F.D.P.-Fraktion kritisierten die Forderung, die Vergabe öffentlicher Aufträge an die "Frauenfreundlichkeit" der Betriebe zu binden. Zwar könne der Staat da, wo er Arbeitgeberfunktionen habe, vieles regeln, da er es dort auch selbst finanzieren müsse. In der Wirtschaft stelle sich das anders dar, da der Staat wohl nicht anbieten werde, die Frauenförderung auch in diesem Bereich zu finanzieren. Nach Meinung der PDS zielt der Antrag der Koalitionsfraktionen im Wesentlichen darauf ab, das Programm "Frau und Beruf" abzusegnen. Die Formulierungen seien aber unverbindlich. SPD und Bündnisgrüne hätten die Forderung nach einem effektiven Gleichstellungsgesetz wegfallen lassen. |