VERKEHRSMINISTER ZU ENERGIEPREISDISKUSSION
Klimmt: EU-Kommission soll Maßnahmen auf Beihilferecht prüfen
(vb) Bundesverkehrsminister Reinhard Klimmt (SPD) hat die EU-Kommission gebeten, die von Mitgliedern der Europäischen Union unlängst zur Abfederung der hohen Energiepreise vorgenommenen Maßnahmen auf das EU-Beihilferecht zu prüfen. Dies erklärte der Minister am 27. September in der Sitzung des Verkehrsausschusses.
|
Der Ausschussvorsitzende Eduard Oswald (CSU/CSU, links) mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Achim Großmann, Obfrau im Ausschuss Angelika Mertens und Verkehrsminister Reinhard Klimmt (alle SPD). |
Die Situation sei für Deutschland nicht akzeptabel. Daher sollten die betroffenen Länder ihr Vorgehen begründen, um eine entsprechende Untersuchung nach EU-Recht zu ermöglichen. Außerdem kündigte Klimmt einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der grauen und illegalen Kabotage (Beförderung von Lasten innerhalb eines anderen Staates) an. Der Entwurf solle dem Parlament in Kürze zugeleitet werden.
Die CDU/CSU erklärte im Ausschuss die Politik der Bundesregierung für "vollständig gescheitert". Es gebe Harmonisierungs- und Sozialdefizite innerhalb der Europäischen Union. Konkrete Maßnahmen gegen die Beihilfen sollten vorgelegt und die Ökosteuer aufgehoben werden. Den in Not geratenen Speditionsunternehmen werde nicht geholfen, so dass die gegenwärtige Politik ein "Vernichtungsprogramm für deutsche Arbeitsplätze" sei. Es sei nicht verwunderlich, dass sich die Lage im Land zuspitze.
Ökosteuer nicht entscheidend
Die SPD verdeutlichte, die frühere Bundesregierung habe den Fehler gemacht, auf europäischer Ebene zu liberalisieren statt zu harmonisieren. Dies müsse die jetzige Regierung nun ausbaden. Die Rücknahme der Ökosteuer in Höhe von insgesamt 14 Pfennig sei nicht sinnvoll und würde die Situation des Straßenverkehrsgewerbes nicht entscheidend verbessern, da Mitnahmeeffekte entstünden und Wettbewerbsprobleme der Unternehmen ungelöst blieben. Ein Vertreter der F.D.P. räumte ein, dass hinsichtlich einer Harmonisierung der Politik auf EU-Ebene in 16 Jahren christ-liberaler Regierungszeiten nicht viel passiert sei. Die Speditionsunternehmen würden momentan allerdings mit den Folgen der nationalen Politik konfrontiert. Ohne nationale Lösungen könne sich das Gewerbe innerhalb von zwei Jahren aus Deutschland verabschieden.
Die Bündnisgrünen machten einen "Subventionswettlauf" zugunsten der Lkw aus, der seit vielen Jahren existiere. Bestehenden Lohnunterschieden, insbesondere mit Blick auf Osteuropa, könne nicht abgeholfen werden. Der vorgeschlagene Staatsinterventionismus könne das Marktproblem nicht lösen. Vielmehr sei es nötig, Mindeststandards bei den Löhnen einzuführen, hieß es weiter.
Die Union hat unterdessen einen Antrag (14/4150) zu diesem Thema eingebracht und die Bundesregierung aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Wettbewerbsbedingungen des europäischen Güterkraftverkehrs zügig harmonisiert werden. Außerdem soll die Exekutive bei der EU-Osterweiterung darauf drängen, dass Fahrten zwischen den Beitrittsstaaten untereinander und zwischen der EU und den Beitrittskandidaten begrenzt werden. Nach dem Willen der Parlamentarier soll die Regierung zügig ein Gesamtkonzept vorlegen, mit dem die graue und illegale Kabotage (Beförderung von Lasten innerhalb eines anderen Landes) und die illegale Beschäftigung im EU-Straßengüterverkehr bekämpft werden können.
Zur Begründung schreibt die Union, angesichts der vielfältigen Wettbewerbsverzerrungen, Sozialdumpingpraktiken, explodierender Kraftstoffpreise und der "so genannten Ökosteuer" bräuchten die deutschen Spediteure rasche Hilfe, um Unternehmensexistenzen und Arbeitsplätze zu sichern. Die meisten Betriebe würden bereits rote Zahlen schreiben und die nächste Stufe der Ökosteuer werde die dramatische aktuelle Situation weiter verschärfen. Die Annahme der Bundesregierung, die Kosten- und Gewinnsituation des Gewerbes werde durch die Mineralölsteuererhöhungen im Rahmen der Ökosteuer kaum beeinflusst, sei eine "eklatante Fehleinschätzung". Laut Antrag wird die damit verbundene Mehrbelastung bis 2003 lediglich zu 2,8 Prozent durch die Absenkungen der Rentenversicherungsbeiträge kompensiert.