Bundesanstalt soll künftig Schlachtbetriebe überprüfen(lw) Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) soll künftig die Überwachung von EU-zugelassenen Schlacht- und Zerlegungsbetrieben übernehmen. Der Deutsche Bundestag hat dazu am 29. September einem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses (14/4164) zur der vom Bundestag geänderten Fassung (14/3700) eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes der Bundesregierung (14/3369) zugestimmt. Dem Einigungsvorschlag zufolge sollen die Bundesländer sys-tembezogene Kontrollen bei denjenigen Marktbeteiligten in ihrem Hoheitsgebiet vornehmen, die nicht in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Sie sollen der BLE Etikettierungsverstöße mitteilen, die zu länderübergreifenden Ermittlungen möglicher weiterer Verstöße führen könnten. In seiner Stellungnahme zu dem Gesetz hatte der Bundesrat zuvor die den Ländern drohenden finanziellen und personellen Belastungen in Verbindung mit Kontrollen kritisiert und eine Beteiligung des Bundes an der Überwachung der obligatorischen Etikettierung gefordert. |