"Einsparungen zulasten der Kommunen"(in) Die ersatzlose Streichung der Gemeindegrößenklassen beim 15. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes führt nach Ansicht des Bundesrates dazu, dass im Verfahren die Zuschläge für große und größere Kommunen entfallen. Danach hätten sich auf der Grundlage der Bundestagswahl 1998 Minderausgaben des Bundes in Höhe von 12 Millionen DM zu Lasten der Kommunen ergeben. Die damit verbundene Schmälerung des Erstattungsvolumens an alle Kommunen ist nicht gerechtfertigt, erklärt der Bundesrat in einer Unterrichtung (14/4647) und informiert über die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Der mit der Unterrichtung vorgelegte Änderungsvorschlag verfolgt das Ziel, die Streichung von Gemeindegrößenklassen durch eine Festschreibung des bisherigen Erstattungsvolumens "wenigstens teilweise" zu kompensieren. Änderungen im Detail sind nach Auffassung des Bundesrates sinnvoll, zumal im Bundeswahlgesetz ein "beträchtlicher Regelungsaufwand betrieben" werde. |