Opfer von Straftaten sollen mehr Rechte im Prozess erhalten(re) Der Bundesrat möchte die Rolle von bei Straftaten Verletzten als gleichberechtigte Prozessbeteiligte stärken. Die Länderkammer hat zu diesem Zweck einen Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung (14/4661) vorgelegt. Verletzte sollen in die Lage gesetzt werden, so die Argumentation, ihre Interessen selbst und aktiv in das Prozessgeschehen einzubringen. Dazu gehöre es, so der Bundesrat, den Zeugen mit der Ladung auf seinen Interessen dienende verfahrensrechtliche Bestimmungen hinzuweisen. Dies schließe etwa Regelungen zum Schutz vor entehrenden Fragen, zum Ausschluss der Öffentlichkeit aus Rücksicht auf die Intim-sphäre sowie zur vorübergehenden Entfernung des Angeklagten aus dem Gerichtssaal gemäß Bestimmungen der Strafprozessordnung ein. Auch soll die Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf das Schamgefühl von Zeuginnen bei körperlicher Untersuchung künftig dadurch gestärkt werden, dass Frauen ausdrücklich auf ihr Recht hinzuweisen seien, die Untersuchung durch eine Frau bzw. eine Ärztin zu verlangen. Nahe Angehörige einbeziehenDer Bundesrat beabsichtigt zudem, die Rechte von Verletzten als Verfahrensbeteiligte dadurch zu stärken, dass eine Pflicht zur Terminmitteilung gegenüber nebenklagenberechtigten Verletzten eingeführt und deren Anwesenheitsrecht in der Hauptverhandlung gestattet wird. Auch seien nahe Angehörige in die Regelungen des Opferanwalts einzubeziehen. Zudem müssten die Möglichkeiten für Geschädigte verbessert werden, vermögensrechtliche Ansprüche bereits im Strafverfahren geltend zu machen. Diesem Zweck soll unter anderem die Einfügung eines sofort vollstreckbaren Wiedergutmachungsvergleichs dienen. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Stellungnahme zu dem Vorhaben, die einzelnen Vorschläge des Entwurfs entsprächen in weiten Bereichen ihrer Zielsetzung und würden deshalb grundsätzlich begrüßt. Im Hinblick auf die angestrebte Reform des Strafverfahrensrechts, die noch in dieser Legislaturperiode zügig vorangebracht werden solle, sehe sie aber derzeit von der einer vertieften Stellungnahme ab. |