EU-RICHTLINIE UMGESETZT
Neues Datenschutzgesetz soll Informationsrechte stärken
(in) Zugestimmt hat der Bundestag am 6. April dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze (14/4329). Die Änderungen waren laut Bundesregierung wegen der Umsetzung einer EU-Datenschutzrichtlinie notwendig.
Die EU-Richtlinie stärke die Informationsrechte des Bürgers und verpflichte die Mitgliedstaaten zur Einrichtung staatlicher Kontrollstellen, die die Einhaltung der in Umsetzung der Richtlinie geschaffenen nationalen Vorschriften überwache.
Durch die Richtlinie werde ein einheitliches Datenschutzniveau für die Ausführung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten der EU geschaffen. Daher sei der Datenverkehr innerhalb der EU künftig dem inländischen gleichzustellen. Mit dem Datenschutzgesetz nahm das Plenum den Bericht des Datenschutzbeauftragten für 1997 und 1998 (14/5353) zur Kenntnis.
Der Innenausschuss hatte am 4. April dem Gesetzentwurf gegen die Stimmen von F.D.P. und PDS bei Enthaltung der CDU/CSU zugestimmt. Angenommen wurden dabei auch Änderungsvorschläge der Koalition zu Videoüberwachung, Chipkarte und einem freiwilligen Datenschutzaudit.
Die SPD-Fraktion bedauerte, dass es nicht gelungen sei, alle Fraktionen zu einer Annahme des Gesetzentwurfs zu bewegen. Im Datenschutzaudit, der freiwilligen Bereitschaft, sich unangemeldeten Kontrollen zu unterziehen, sah sie ein wichtiges Signal für Betriebe und Unternehmen. Nach Ansicht der Bündnisgrünen ist das Audit das Gegenteil von staatlicher Reglementierung.Die CDU/CSU-Fraktion betonte, die Umsetzung der Richtlinien sei ein gemeinsames Anliegen gewesen. Es gebe jedoch keine Gemeinsamkeiten bei den Komplexen Videoüberwachung und Datenschutzaudit. Die Wirtschaft dürfe durch das Audit nicht zusätzlich finanziell und personell bis hinunter zum kleinen Handwerker belastet werden. Bei der Videoüberwachung bestehe hingegen ein enormer Bedarf zur Gefahrenvorsorge und Strafverhütung.
Die F.D.P. kritisierte sowohl die Eile des Verfahrens als auch das "Aufsatteln" von Videoüberwachung, Chipkarte und Audit. Nach ihrer Ansicht wäre eine umfassendere Prüfung wünschenswert gewesen. Die PDS kritisierte, die SPD hätte gut daran getan, nicht die alte CDU/CSU-Initiative fortzuschreiben, sondern die Vorlage der Bündnisgrünen zu übernehmen. In der Sache seien institutionelle Rechte gegenüber dem Persönlichkeitsrecht nicht festgeschrieben. Bei der Debatte im Plenum konnte sich die PDS mit insgesamt sechs Änderungsanträgen (14/5812,14/5816 ,14/5818 ,14/5820 ,14/5822) und einem Entschließungsantrag (14/5817) nicht durchsetzen , mit denen unter anderem der Schutz der informationellen Selbstbestimmung gewährleistet werden sollte.