FDP-ANTRAG
Gesetzlicher Rahmen für allgemeinen Freiwilligendienst
(fa) Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, die rechtlichen Grundlagen für einen allgemeinen Freiwilligendienst in Deutschland zu schaffen. Ihren dazu vorgelegten Antrag (14/7811) hat der Bundestag am 13. Dezember zur federführenden Beratung an den Familienausschuss überwiesen.
Darin heißt es, der grenzüberschreitende Freiwilligendienst zur Erweiterung der informellen Bildungschancen vor allem junger Menschen und zur Stärkung von Toleranz, Solidarität und Teilnahme im Rahmen des europäischen Aufbauwerkes seien zu erleichtern. Der Aufbau der Kooperation gemeinnütziger Dienste zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone, den EU-Beitrittskandidaten sowie ausgewählten sonstigen Staaten müsse unterstützt werden. Rechtliche und institutionelle Hindernisse seien abzubauen und das EU-Aktionsprogramm "Jugend" zu unterstützen, so die FDP. Deutschland dürfe nicht Schlusslicht sein, sondern müsse beim Abbau von Hindernissen für die grenzüberschreitende Mobilität der Freiwilligen vorangehen. Es habe sich für den Sitz der Freiwilligenagentur der Vereinten Nationen stark gemacht, heißt es in dem Antrag, der praktische Beitrag für die Freiwilligendienste sei aber noch sehr bescheiden. Daher sei ein neuer Ordnungsrahmen für diese Dienste, vor allem für Jugendfreiwilligendienste, gerade auch aus europapolitischen und internationalen Gründen unumgänglich.
Ein blühendes Gemeinwohl ist auf die Entfaltung und Integration sowie das gesellschaftliche Engagement gerade junger Menschen angewiesen, begründet die Fraktion ihre Initiative. Die Stärkung der Zivilgesellschaft in Deutschland und Europa sei darüber hinaus Grundvoraussetzung für ein friedliches Zusammenleben der Völker. Viele Menschen seien zu einem solchen Engagement bereit. Wolle der Staat dieses Potenzial nutzen, müsse er sich darüber klar werden, welche gesetzlichen Mindestregelungen dazu notwendig sind und diese klar und eindeutig formulieren.