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12/2001
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WANDERARBEITNEHMER

Regelung der sozialen Sicherheit vorgesehen

(as) Die Bundesregierung will ein einheitliches Verfahren zur Absicherung der sozialen Sicherheit von Wanderarbeitnehmern schaffen. In einem Gesetzentwurf (14/7759) heißt es, zurzeit werde dieser Bereich durch eine Vielzahl von über- und zwischenstaatlichen Regelungen koordiniert, und zwar zum einen durch eine europarechtliche Regelung und zum anderen durch zwischenstaatliche Abkommen über soziale Sicherheit. Diese historisch gewachsene Vielfalt unterschiedlicher Regelungen habe zu Diskrepanzen bei den sie betreffenden Umsetzungsregelungen geführt. Dies betreffe zum Beispiel die Träger der Kranken- und Unfallversicherung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0112/0112045e
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