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12/2001
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Mittelsperre für Mahnmal aufgehoben

(hh) Aufgehoben hat der Haushaltsausschuss am 12. Dezember die qualifizierte Sperre der Verpflichtungsermächtigungen für die Baumaßnahme Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas.

Die Mittel in Höhe von insgesamt 47 Millionen DM waren qualifiziert gesperrt, damit der Haushaltsausschuss die Möglichkeit haben sollte, die Einhaltung der Baukostenobergrenze von 54 Millionen DM zu überwachen und gegebenenfalls korrigierend einzugreifen, heißt es in einem Bericht des Bundesfinanzministeriums. Der Beauftragte der Bundesregierung für Angelegenheit der Kultur und der Medien habe nun entsprechende Unterlagen vorgelegt, nach denen die angestrebte Kostenobergrenze eingehalten werde.

Ebenso hat der Ausschuss 6,6 Millionen DM freigegeben für den Fonds nach dem Mauergrundstückgesetz. Dieser Fonds soll zur Förderung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zwecken in den in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebieten dienen. Aus den bisherigen Erlösen des Verkauf der Mauergrundstücke sollen 20 Millionen DM für Projekte zur Verfügung gestellt werden. Davon wurden jetzt 6,6 Millionen DM für das "Dokumentationszentrum Berliner Mauer" verwendet werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0112/0112051c
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