TIERSEUCHENRECHT
Vermittlungsergebnis angenommen
(vs) Der Bundestag hat am 1. Februar einen vom Vermittlungsausschuss am 29. Januar unterbreiteten Kompromissvorschlag (14/8094) zum Gesetz zur Änderung des Fleischhygienegesetzes, des Geflügelfleischhygienegesetzes und des Tierseuchengesetzes (14/7153neu,14/7467) angenommen. Danach soll das in Frage stehende Gesetz dahingehend ergänzt werden, dass der Entschädigungsanspruch für Tierverluste zukünftig auch bei schuldhaftem Nichtbefolgen von unmittelbar geltenden EU-Rechtsakten entfällt.
Der Bundesrat hatte die Anrufung des Vermittlungsausschusses (14/7941) damit begründet, dass die gegenwärtig geltenden Entschädigungsregelungen im Tierseuchengesetz keine ausreichende Rechtsgrundlage darstellen, um bis zum Erlass entsprechender Durchführungsbestimmungen die Entschädigungen für Tierverluste auf Grund unmittelbar geltender Vorschriften in EU-Rechtsakten zumindest bundeseinheitlich zu regeln.