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01/2002
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GESETZENTWURF

Landwirtschaftliche Rentenbank

(vs) Das in seinen Grundzügen aus dem Jahr 1949 stammende Gesetz über die Landwirtschaftliche Rentenbank soll nach dem Willen der Bundesregierung an die heutigen wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Den dazu vorgelegten Entwurf (14/7753) hat der Verbraucherschutzausschuss am 23. Januar mit einer redaktionellen Änderung der Koalition angenommen.

Mit der Novellierung sollen das Profil der Bank geschärft, der Einfluss des Bundes in ihren Gremien gestärkt und die staatliche Aufsicht neu organisiert werden. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme mehrere Änderungsvorschläge gemacht, die von der Bundesregierung abgelehnt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0201/0201064e
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