IM PLENUM
Gesellschaft zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur beschlossen
(vb) Eine Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft soll eingerichtet werden, um Bundesverkehrswege zu finanzieren. Damit soll der Einstieg von der bisher praktizierten Haushaltsfinanzierung in eine mittelfristig beabsichtigte Nutzerfinanzierung ermöglicht werden, heißt es in einem Regierungsentwurf (14/8449), den das Plenum am 17. Mai in geänderter Fassung gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (14/9084) angenommen hat.
In einem ersten Schritt sollen der Gesellschaft Einnahmen aus der streckenbezogenen Autobahnbenutzungsgebühr für schwere Lkw und die Nutzerentgelte der Bundeswasserstraßen zufließen.
Einstieg in Reform
Die SPD bezeichnete die Gründung der Gesellschaft als einen ersten Schritt zur Reform der Finanzierung. Sie könne zu einem Kompetenzzentrum für private Verkehrsprojekte werden. Das Parlament müsse dabei seine Kontrollmöglichkeiten behalten. Auch die Union unterstützt die Gründung einer Gesellschaft, hält den Gesetzentwurf aber für nicht geeignet. Es werde ein Schattenhaushalt geschaffen und keine zusätzlichen finanziellen Mittel für die Verkehrsinfrastruktur und kein privates Kapital gewonnen.
Die Bündnisgrünen forderten die Opposition auf, zu entscheiden, ob sie eine Verkehrsinfrastrukturgesellschaft für entbehrlich ansehen oder ob sie eine weitergehende Privatisierung fordern wollen. Die FDP hält die neue Gesellschaft für so wertvoll wie eine Abteilung im Ministerium. Ein Vorteil sei nicht ersichtlich. Für die PDS wird das ursprüngliche Ziel der Lkw-Maut, eine Verkehrsrente einzuführen, mit der geplanten Regelung in sein Gegenteil verkehrt. Es spreche nicht für eine solche Gesellschaft.
Ein weiterer Regierungsentwurf (14/8447,14/9066) zur Änderung des Fernstraßenbau-Privatfinanzierungsgesetzes wurde ebenfalls gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen verabschiedet. Damit soll dieses Gesetz mit Blick auf die Erhebung der Mautgebühr für privat finanzierte Streckenabschnitte konkretisiert und ergänzt werden. Vor allem die Klarstellung im Bereich der Beleihung und der Refinanzierung soll den Angaben zufolge ein höheres Maß an Rechts- und Investitionssicherheit schaffen.
CDU/CSU und FDP begrüßten generell eine Änderung des Gesetzes, forderten aber eine Beteiligung des Parlaments an Rechtsverordnungen. Die PDS lehnt eine Privatfinanzierung von Verkehrsprojekten ab.
Fernstraßengesetz geändert
Bei Enthaltung der Fraktion der FDP wurden weitere Regierungsentwürfe zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (14/8448,14/8911) und des Straßenverkehrsgesetzes (14/8766,14/9059) einstimmig verabschiedet. Die Änderung soll die Umstufung von Ortsdurchfahrten, die im Zusammenhang mit dem Bau von Ortsumgehungen nicht mehr dem weiträumigen Verkehr dienen, dadurch erleichtern, dass bereits zum Zeitpunkt der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ein Umstufungskonzept vorgelegt und in die Planungsunterlagen aufgenommen wird. Das Straßenverkehrsgesetz sollte dahin gehend geändert werden, dass in bestimmten Bereichen des Fahrzeugzulassungsrechts fassungskonforme geschaffen werden, heißt es in der Initiative.
Gegen die Stimmen der Antragsteller wurde ein Anliegen der CDU/CSU (14/7146,14/8820) zur Finanzierungssicherheit für den Bundesfernstraßenbau über das Jahr 2002 hinaus abgelehnt. Die Koalition verwies darauf, dass der Bundesverkehrswegeplan derzeit überarbeitet werde.