Für Bußgeldverfahren Datensicherung regeln
(re) Die Verwendung von Daten in Bußgeldverfahren sowie die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten in Dateien und die Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht soll nach dem Willen der Bundesregierung neu geregelt werden. Dabei bezieht sie sich mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Ordnungswidrigkeitenverfahrensrechts (14/9001) auf das 1999 geänderte und ergänzte Strafverfahrensrecht.
Die Neuregelung sei "sinngemäß" auch auf das Bußgeldverfahren anwendbar, heißt es.
Das Gesetzesvorhaben sehe vor, Daten aus Bußgeldverfahren in begrenztem Umfang für künftige Bußgeldverfahren zu speichern und die Überprüfungsfristen zur Löschung von Daten zu verkürzen. Ebenso bestimmt sie die Grenzen neu, die für die Übermittlung von Daten aus Strafverfahren auf Daten aus Bußgeldverfahren von Amts wegen gelten sollen.
Die Initiative wurde am 16. Mai an den Rechtsausschuss überwiesen.