Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > DIALOG > EU-Konvent > Reden >
EU-Konvent
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Rede von Dr. Jürgen Meyer im Europäischen Konvent
am 27. Februar 2003

Herr Präsident!

Drei Anmerkungen in zwei Minuten, die erste betrifft das Verfahren. Ich begrüße Ihre Zusage sehr, die Sie eingangs der Sitzung gemacht haben, dass die Frist für die Einreichung von Änderungsvorschlägen zu den Formulierungen des Präsidiums künftig in etwa zwei Wochen betragen soll. Ich möchte dem einen Wunsch der Europapolitiker des Deutschen Bundestages hinzufügen, der heute Vormittag von den Delegierten vieler nationaler Parlamente geteilt wurde. Ich möchte um die Zusage bitten, dass auch Änderungsanträge, die aufgrund der Debatten in den nationalen Parlamenten etwas später - also sagen wir nach drei Wochen - kommen, dokumentiert und allen Delegierten zugänglich gemacht werden. Wir brauchen die Hilfe der Parlamente, und am Ende auch ihre Zustimmung. Das sollten wir nie vergessen.

Zweite Anmerkung: Zur Grundrechtecharta ist einiges gesagt worden, und ich finde, die Struktur der Verfassung kann nicht mehr so offen sein, wie es vorhin in Ihrer Anmerkung noch ein bisschen den Anschein hatte, denn es ist eine Frage der Bedeutung der Grundrechte, eine Frage des Respekts vor der Arbeit des ersten Konvents, aber auch eine Frage der Methodik, die Charta an den Anfang zu stellen. Nur so können wir Wiederholungen vermeiden, und ich will das mit ein paar Hinweisen belegen. Die geistig-religiöse Debatte über das europäische Erbe müssen wir nicht neu aufrollen. Wir haben dazu eine Formulierung in der Präambel der Grundrechtecharta gefunden. Das Zusammenwachsen Europas in Artikel 1 aufzunehmen ist dann unnötig, wenn wir die Präambel der Grundrechtecharta entsprechend den Vorschlägen der Arbeitsgruppe Vitorino übernehmen. In Artikel 2 müssen wir Solidarität und Gleichheit nicht im Einzelnen ausdifferenzieren, das ist in den Kapiteln 3 und 4 der Grundrechtecharta schon geschehen. Wir müssen nicht die Arbeit des ersten Konvents wiederholen.

Dritte Anmerkung: die Arbeitsgruppe "Soziales Europa" hat wichtige Vorschläge gemacht und viele Delegierte haben den Vorschlag übernommen, sozialen Zusammenhalt und Wettbewerbswirtschaft im Ziel "soziale Marktwirtschaft" zusammenzuführen. Ich bitte herzlich, mit diesem Beispiel die Arbeit der Arbeitsgruppen und ihre Schlussberichte vor allem dann, wenn sie hier im Plenum große Zustimmung gefunden haben, zu respektieren. Das sollte eine Richtschnur für die Arbeit des Präsidiums sein.

Quelle: http://www.bundestag.de/dialog/eu_konvent/meyer_konv/meyer021
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion