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EU-Konvent
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Rede von Dr. Jürgen Meyer im Europäischen Konvent
am 30. Mai 2003

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

ich beschränke mich auf vier Anmerkungen zu den Themen Haushaltsverfahren und Eigenmittel:

  1. Zu den Haushaltsverfahren steht im Titel Finanzen der Union Wichtiges, aber ebenso Wichtiges steht im Teil III der Verfassung. Nach meiner Auffassung ist es aber systemwidrig und verschlechtert den gegenwärtigen Rechtszustand, dass der Haushaltskreislauf in unterschiedlichen Teilen der Verfassung geregelt wird. Aufstellung, Beschluss, Ausführung des Haushalts und Entlastungsverfahren gehören zusammen.
  2. Zur Sprache:
    Artikel 53 beschäftigt sich mit den Finanzmitteln der Union. Außer diesem Begriff ist im Text noch die Rede von Mitteln, von sonstigen Einnahmen, von Eigenmitteln und von Mittelkategorien. Diese Begriffsvielfalt dürfte daraus resultieren, dass es sich um eine Mischung aus altem und neuen Text handelt, die nicht harmonisiert worden ist. Die Vorschrift eröffnet die Möglichkeit, subtile Interpretationen vorzunehmen, die gerade in diesem sensiblen Teil der Finanzverfassung zu vermeiden ist. Wenn unter Finanzmitteln in Artikel 53 Eigenmittel und unter Mittelkategorien Eigenmittelkategorien zu verstehen sind, sollte das auch klar gesagt werden.
  3. Die politisch bedeutsamste Änderung ist nach meiner Auffassung die Abschaffung der Unterscheidung von obligatorischen und nicht obligatorischen bzw. fakultativen Ausgaben. Liest man dazu Artikel 55 in Verbindung mit Artikel 306, dann wird man einigermaßen ernüchtert. Denn was als Abschaffung dieser alten Unterscheidung daherkommt, mündet in ein so kompliziertes Verfahren, dass von normal denkenden Lesern kaum zu verstehen ist, was in Artikel 306 steht. Meines Erachtens ist die Abschaffung der Unterscheidung fakultativ/obligatorischer Ausgaben politisch nur dann überzeugend, wenn das Europäische Parlament volles Haushaltsrecht, z. B. auch über die Landwirtschaftssubventionen erhält, also ein Mitentscheidungsverfahren von Rat und Europäischem Parlament eingeführt wird, statt eines Verfahrens, das, wie gesagt, kaum verständlich ist.
  4. Und letztens:
    Im Eigenmittelbereich schlägt das Präsidium ein neues System der Beibehaltung der Einstimmigkeit für die Obergrenze und die Mittelkategorien vor. Es wird niemanden überraschen, dass ich dieses nicht erfreulich finde, da ich generell für qualifizierte Mehrheitsentscheidungen statt Einstimmigkeit eintrete. Immerhin aber ist ein Übergang zu qualifizierten Mehrheitsentscheidungen für alle anderen Modalitäten vorgesehen, und ich bitte klarzustellen, ob zu diesen Modalitäten auch die Entscheidung über die eventuelle Abschaffung der derzeit noch bestehenden Rabatte gehört.

Schönen Dank

Quelle: http://www.bundestag.de/dialog/eu_konvent/meyer_konv/meyer030
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