Petitionsausschuss
Mit dem Petitionsrecht steht für alle Menschen in der Bundesrepublik Deutschland ein direkter Weg zum Parlament offen. Das Petitionsrecht gilt für jedermann, für Erwachsene wie Minderjährige, für Deutsche, Menschen anderer Herkunft aber auch z.B. für Inhaftierte und Geschäftsunfähige. |
A K T U E L L
Petitionsausschuss legte Bericht über seine Arbeit im Jahr 2004 vor |
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Der Ausschussvorsitzende, Dr. Karlheinz Guttmacher,
übergab am Mittwoch, dem Im Anschluss an die Übergabe wurde der Bericht in einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt. |
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Rede des Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutschen
Bundestags, |
N E U : M O D E R N I S I E R U N G D E S P E T I T I O N S R E C H T S
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Für das Jahr 2005 ist eine Beteiligung an folgenden Messeterminen vorgesehen:
- Infa in Hannover am 22. und 23. Oktober 2005, sowie
- Heim- und Handwerk in München am 9. und 10. Dezember 2005.
- Richtlinie und Formular zum Einreichen einer Petition
- Rechtsgrundlagen
- Aktuelles/Presse
- Mitglieder
- Wissenswertes über Petitionen
- Statistik
- Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag - Plenardebatten -
- Jahresberichte 1996 bis 2004
- Bilanz der 14. Wahlperiode
- Nationale und internationale Kontakte