Aus der Praxis des Petitionsausschusses
Seit geraumer Zeit beschäftigt den Petitionsausschuss der Problemkreis "Lärmschutz an bestehenden Schienenwegen".
Bereits in der Vergangenheit hatte der Ausschuss zahlreiche Fälle der Bundesregierung zur Erwägung überwiesen. Ziel war dabei, die Bundesregierung möge durch entsprechende Interpretation vorhandener oder gegebenenfalls Schaffung neuer Rechtnormen das Eisenbahn-Bundesamt in die Lage versetzen, die Deutsche Bahn AG anzuhalten, Lärmschutz überall dort zu installieren, wo dies das Interesse der Gesundheit der Anwohner an bestehenden Schienenwegen erfordere, d. h. nicht nur beim Neubau von Eisenbahnstrecken, oder bei der wesentlichen Änderung vorhandener Strecken, sondern z. B. auch bei "lediglich" intensiverer Nutzung bereits seit langem im Betrieb befindlicher Strecken.
Ansatzpunkt hierfür war für den Ausschuss, dass die Deutsche Bahn AG hinsichtlich der Umweltschutzbestimmung ebenso behandelt werden sollte wie andere Gewerbebetriebe der Wirtschaft auch.
In der 14. Wahlperiode ist hinzugekommen, dass die Bundesregierung - gewissermaßen im Wege von Sofortmaßnahmen - anstrebte, finanzielle Mittel für Lärmschutz in Härtefällen auch über den gesetzlich geregelten Anspruch hinaus zu gewähren. Dies ist gerade für im Betrieb befindliche Strecken, die im Laufe der Zeit lediglich intensiver genutzt werden (höherer Zugfrequenz, schnellere Züge) relevant.
Zwar müssen hier haushaltrechtliche Fragen bedacht werden, dennoch hat der Ausschuss die begründete Hoffnung, dass nach jahrelangen Bemühungen auf diesem Wege zumindest den am härtesten vom Bahnlärm betroffenen Bürgerinnen und Bürgern konkrete Hilfe zu Teil wird.
- Ein Bürger, der von 1974 bis 1989 bei der Deutschen Reichsbahn tätig war und 1990 zur damaligen Deutschen Bundesbahn übertrat, beanstandete die mangelnde Anerkennung und Anrechnung von Dienstjahren bei der Deutschen Reichsbahn. Zwar wurden seine Berufsjahre im Range eines Oberlokführers bei der Berechnung des Besoldungsdienstalters voll anerkannt, bei der Festsetzung des allgemeinen Dienstalters hingegen nur zu einem Viertel, was zu erheblichen Benachteiligungen bei Beförderungen bzw. der Gestaltung der Dienstpläne für den jeweils betroffenen Beamten führte.
Der Petitionsausschuss hielt es nicht für sachgerecht, Dienstzeiten bei der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Bundesbahn unterschiedlich zu bewerten und auf diese Weise frühere Reichsbahner zu benachteiligen. Er überwies die Petition deshalb der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Verkehr - als Material, um auf diese Weise eine nochmalige Prüfung des Anliegens des Petenten zu erreichen. Der Bundesminister für Verkehr teilte daraufhin mit, dass dem Anliegen entsprochen worden sei und die Hauptverwaltung des Bundeseisenbahnvermögens die Festsetzung des allgemeinen Dienstalters von ehemaligen Mitarbeitern der Deutschen Reichsbahn neu geregelt habe. Nunmehr würden Zeiten bei der ehemaligen Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Bundesbahn in allen Bereichen gleich behandelt. Eine Benachteiligung verbeamteter ehemaliger Reichsbahn-Angestellter werde damit ausgeschlossen.
- Eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern der Deutschen Buchhändlerschule wandte sich mit einer Petition gegen die Pläne der EU-Kommission, die Buchpreisbindung wegfallen zu lassen. Sie führten aus, dass allein die Preisbindung ein breites Buch- und Medienangebot, eine große Dichte an Buchhandlungen und die kulturelle Dienstleistung für den Kunden garantiere. Bei Wegfall der Preisbindung könnten insbesondere die kleineren Buchhandlungen und Verlage, die überproportional viele Ausbildungs- und Arbeitsplätze böten, im Wettbewerb nicht bestehen. Die Angebotsvielfalt der bisher weit gefächerten Veröffentlichungen geistiger Inhalte würde sich lediglich auf die profitversprechenden Titel reduzieren, was den qualifiziert ausgebildeten Buchhändler überflüssig mache.
Das vom Petitionsausschuss eingeschaltete Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) führte aus, dass die EU-Kommission im Januar 1998 auf Beschwerde einer österreichischen Handelskette ein wettbewerbsrechtliches Verfahren wegen Buchpreisvereinbarungen zwischen Verlagen in Deutschland und Österreich eröffnet habe. Die Kommission sehe in der Buchpreisbindung einen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen des EG-Vertrages, da der Wettbewerb auf dem Buchmarkt ausgeschaltet werde. Die dem Verbraucher möglicherweise aufgebürdeten höheren Preise würden weder durch eine verbesserte Buchherstellung noch durch die Buchverteilung gerechtfertigt.
Das BMWi wies darauf hin, die Bundesregierung werde sich im eingeleiteten Verfahren der EU-Kommission weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Buchpreisbindung als Instrument mit erheblicher kulturpolitischer Bedeutung auch in Zukunft erhalten bleibe.
Dem Anliegen der Petenten konnte daher entsprochen werden. Sie wurden außerdem auf die Möglichkeit hingewiesen, eine Petition beim Europäischen Parlament einzureichen.