Finanzausschuss
Grusswort der Vorsitzenden
Arbeit an den Nerven des Staates
Steuern zahlt wohl niemand gern. Um so wichtiger
ist, dass die Steuergesetze gerecht und solide gemacht sind. Grund
genug dafür, dass der Finanzausschuss häufig
Sachverständige bittet, in öffentlichen Anhörungen
Einschätzungen abzugeben, wie sich geplante Steuergesetze in
der Praxis auswirken könnten. Und dass viele Steuergesetze
nach Anhörung, Ausschussberatungen und Abgleich mit dem
praktischen Wissen der Abgeordneten deutlich anders aussehen als in
ihrem ersten Entwurf.
Finanzpolitik sichert die Einnahmen für die Aufgaben der
staatlichen Daseinsvorsorge, die allen Bürgern zugute kommt.
Dabei muss sie zwischen Steuer- und Leistungsgerechtigkeit einen
Mittelweg finden.
Den Mitgliedern des Finanzausschusses eröffnet
sich ein breites Betätigungsfeld. Gefordert ist
unterschiedlichstes Fach- und Praxiswissen zu Steuern und
Zöllen, Geld- und Kreditwirtschaft, Kapitalmarkt sowie
Börsen- und Versicherungswesen. Neben Gesetzentwürfen und
Anträgen vom Bundestagsplenum sowie Berichten von der
Bundesregierung werden dem Ausschuss zunehmend auch von der EU
Vorlagen zur Beratung übermittelt. Die halbjährlichen
Steuerschätzungen liefern entscheidende Rahmendaten für
die Finanzpolitiker und sind nicht selten Ausgangspunkte für
gesetzgeberische Initiativen.
Der Ausschuss pflegt daneben internationale und steuerpolitische
Kontakte, etwa zur Europäischen Zentralbank, zum
Internationalen Währungsfonds, zur Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - und
selbstverständlich auch zu Finanzausschüssen anderer
Länder.
Auf internationaler Ebene beschäftigt die Neufassung der
Eigenkapitalvorschriften der Banken (Basel II) und deren Umsetzung
auf EU-Ebene die Finanzpolitiker ebenso wie die Schaffung von
Verhaltensregeln für Rating-Agenturen oder eines neuen
internationalen Insolvenzverfahrens.
Bis Ende des Jahres 2003 wurde die Reform zur Finanzierung der Städte und Gemeinden beraten. Die Vorschläge der Städte und Gemeinden, der Regierungskommission und der Bundesregierung wurden sehr kontrovers diskutiert, eine Diskussion, die sich auch in der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses fortsetzte. Das schließlich auf Empfehlung des Finanzausschusses vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz wurde im Vermittlungsverfahren Ende 2003 aber nur teilweise umgesetzt. Eine wirkliche Gemeindefinanzreform steht damit immer noch aus.
Die Besteuerung von Kapitaleinkünften wird den Finanzausschuss weiter beschäftigen. Mit dem bereits verabschiedeten Gesetz wurde der Weg in die Steuerehrlichkeit geebnet. Für eine effizientere Mittelstandsförderung hat der Finanzausschuss durch die gesetzliche Zusammenlegung der Kreditanstalt für Wiederaufbau mit der Deutschen Ausgleichsbank die Weichen gestellt. Neuerungen entstehen auch im Bereich der Förderung des Finanzplatzes Deutschland: Mit dem Investmentmodernisierungsgesetz ist die Zulassung von Hedge-Fonds in Deutschland erstmalig möglich.
Vereinfachung des Steuerrechts und weniger Bürokratie sind übergeordnete Themen nicht nur des Finanzausschusses. Denn das in Jahrzehnten gewachsene Dickicht von komplizierten Vorschriften und Ausnahmen macht den Steuerpflichtigen und der Steuerverwaltung das Leben schwer. Weniger und einfache Vorschriften sind dringend erforderlich. Allerdings wird dieses Ziel nur mit besonderen Anstrengungen zu erreichen sein.
Christine Scheel.
(Christine Scheel, B' 90/Grüne, Vorsitzende des Finanzausschusses. 33 Mitglieder, SPD: 14, CDU/CSU: 13, B '90/ Grüne: 3, FDP: 3)
Christine.Scheel@bundestag.de