Aufgaben und Arbeit
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (AwZ) (20. Ausschuss) befasst sich federführend mit den ihm vom Deutschen Bundestag überwiesenen Vorlagen und Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und bereitet die Beschlüsse des Deutschen Bundestages dazu vor. Mit entwicklungspolitischen Fragen in Vorlagen, die überwiegend andere Geschäftsbereiche betreffen, befaßt er sich mitberatend.
Die meisten der vom Bundestag verabschiedeten, entwicklungspolitisch relevanten Entschließungen beruhen auf Beschlussempfehlungen des AwZ, der so die Entwicklungspolitik entsprechend seinen politischen Funktionen mitgestaltet. Sie liegen neben einer indirekten Einflussmöglichkeit auf den Haushalt vor allem in der Kontrollfunktion (gegenüber der Exekutive), in der Diskussions- und Anregungsfunktion (als Forum) und in der entscheidungsvorbereitenden Funktion (Beschlussempfehlungen gegenüber dem Plenum). Bei den Entschließungen werden Problemanalysen, politische Bewertungen und Willensbekundungen vorher eingehend beraten und in manchen Fällen fraktionsübergreifende Ansätze erarbeitet. Im Plenum werden die Positionen der Parteien anschließend für die Öffentlichkeit dokumentiert.
Zentrale Forderungen in den Debatten im AwZ und danach im Plenum sind immer wieder die Beachtung der Menschenrechte, die Bewahrung der Schöpfung und der Vorrang für Eigenverantwortung und Privatinitiative. Die Mobilisierung von Eigeninitiative und Selbsthilfekräften kann nach der mehrfach bekräftigten Auffassung des Ausschusses einen wichtigen Beitrag zur Überwindung der Armut leisten. In der Entwicklung von Lebensperspektiven in den Heimatländern sieht er den entscheidenden Ansatzpunkt für eine langfristige Lösung der Flüchtlingsprobleme in manchen der ärmsten Entwicklungsländer.
Er setzt sich dafür ein, Entwicklungsländer bei der Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen für leistungsfähige Gesellschaftsmodelle zu unterstützen, nicht nur bei politischen, sondern auch bei wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (durch ein partizipatives, demokratisches Staatssystem bzw. durch ökologisch orientierte soziale Marktwirtschaft). Auf eine effizientere Gestaltung der europäischen Entwicklungszusammenarbeit legt er großen Wert, wobei er die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips besonders herausgestellt hat.
Der 20. Ausschuss lässt sich darüber hinaus alle zwei Jahre den "Entwicklungspolitischen Bericht der Bundesregierung" sowie alle vier Jahre den "Bericht der Bundesregierung über die Armutsbekämpfung in der Dritten Welt" vorlegen. In seinen Beratungen über diese Berichte überprüft der Ausschuss die Politik der Bundesregierung und erarbeitet Handlungsempfehlungen, wenn er Korrekturen für notwendig hält.
Um Beschlussempfehlungen an das Plenum des Deutschen Bundestages mit einer breiten Informationsbasis aussprechen zu können, führt der AwZ öffentliche Anhörungen durch. Dazu werden Experten aus den jeweiligen Sachgebieten geladen, die von den Obleuten der Fraktionen im Ausschuss einvernehmlich bestimmt werden.
Themen der öffentlichen Anhörungen in der 13. Wahlperiode waren u.a.:
- Selbsthilfeorientierte Armutsbekämpfung (am 25. Oktober 1995)
- Entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit (29. November 1995)
- Rüstung und Entwicklungszusammenarbeit ( 14. Oktober 1996)
- Umwelt- und Sozialstandards im internationalen Handel (19. März 1996)
- Krisenprävention Ziviler Friedensdienst (1. Oktober 1998)
Den Inhalten der Ausschussarbeit entsprechend pflegen die 27 Mitglieder | umfangreiche Kontakte zu den wichtigen mit entwicklungspolitischen Fragen befassten Institutionen im In- und Ausland. So im Inland zu der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ), zu der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), zu den Kirchen, zu den politischen Stiftungen, zum DED, der DSE, der DEG und der Carl Duisberg Gesellschaft (CDG), im Ausland mit der Weltbank, den regionalen Entwicklungsbanken, den zuständigen UN-Organisationen und mit der EU.
Im Mittelpunkt der Entwicklungspolitik der EU steht der Lomé-Vertrag mit den sogenannten AKP-Staaten.
Obwohl an der unmittelbaren Neuverhandlung des Lomé-Abkommens nicht beteiligt, wirken der Bundestag und damit der AwZ indirekt mit. Über EU-Vorlagen, die im AwZ beraten werden, informiert die Bundesregierung über den Stand der Verhandlungen. Die dabei erarbeiteten Handlungsempfehlungen werden von der Bundesregierung zur Beachtung bei den Verhandlungen übermittelt. Durch frühzeitige Information erhält so der AwZ die Möglichkeit, auch auf die auf europäischer Ebene konzipierten entwicklungspolitischen Programme einzuwirken.