Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (Wirtschaftsausschuss) berät federführend sämtliche Gesetzesvorlagen aus dem Tätigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Der Ausschuss spricht also Beschlussempfehlungen im Bereich der Wirtschafts-, Handels- und Strukturpolitik aus. Hierbei nimmt die Bedeutung des Europäischen Binnenmarktes einen immer größeren Raum ein.
Themen der Ausschussberatungen in der 14. Legislaturperiode waren bisher und sind teilweise weiterhin:
- die Agenda 2000 zur Reform der EU
- die Neuabgrenzung der regionalen Wirtschaftsfördergebiete durch die Europäische Kommission
- der Ausstieg aus der Kernenergie
- die Reform der betrieblichen Ausbildungsförderung (Meister-BAföG)
Zukünftige Themenschwerpunkte sind unter anderem
- die Begleitung der Unternehmenssteuerreform
- die Überarbeitung des Energiewirtschaftsrechts Möglichkeiten der Harmonisierung im Euro-Wirtschaftsmarkt.
- Telekommunikations- und Postpolitik
Zur besseren Koordinierung hat der Wirtschaftsausschuss in der aktuellen Wahlperiode 3 UnterAusschüsse mit je 15 Mitgliedern eingerichtet:
- Unterausschuss Telekommunikation und Post
- Unterausschuss Regionale Wirtschaftspolitik
- Unterausschuss ERP-Wirtschaftspläne
In den UnterAusschüssen berät nur ein Teil der Mitglieder des Hauptausschusses über einzelne Themenschwerpunkte der Ausschussarbeit. Jeder Unterausschuss bereitet einzelne Beschlussempfehlungen zu den Vorlagen (Gesetzentwürfe, Berichte, Anträge) selbständig zur Entscheidung im Hauptausschuss vor.
Über die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung und besondere wirtschaftspolitische Entwicklungen lässt sich der Bundestag regelmäßig Bericht erstatten. Berichte, die in die Zuständigkeit des Ausschusses fallen (etwa die Berichte der Monopolkommission oder des Bundeskartellamtes), werden intensiv beraten und münden gegebenenfalls in konkrete Handlungsempfehlungen.
Regelmäßig setzt der Wirtschaftsausschuss Termine für Expertenanhörungen an, um sein Fachwissen zu bestimmten Themenbereichen und Sachproblemen zu erweitern. Die Experten, die zu solchen Anhörungen geladen werden, werden nach Vereinbarung der Fraktionen und der Gruppe einvernehmlich benannt. Dabei sollen die Experten alle von dem konkreten Beratungsgegenstand betroffenen gesellschaftlichen Gruppen, Verbände und Interessensvertretungen repräsentieren. Sie bringen als Fachleute auf ihrem Gebiet ihren Sachverstand ein, vervollständiges das Bild der gegeneinander abzuwägenden Belange und wirken damit entscheidend auf den Prozess der Meinungsbildung der Abgeordneten ein.
In der 14. Wahlperiode fand im März 1999 beispielsweise eine Expertenanhörung zum Thema "Fragen der Unternehmensbesteuerung im internationalen Vergleich" statt.
Da die gemeinsame Wirtschaftspolitik einen Grundpfeiler der Europäischen Union darstellt, befasst sich der Ausschuss mehr und mehr mit Vorlagen, die sich z.B. mit Fragen der Wirtschafts- und Währungsunion auseinandersetzen. Hier findet ein intensive Zusammenarbeit mit dem Finanzausschuss | und dem Europaausschuss | statt.
Der Ausschuss nimmt bereits während der Vorbereitung von EU-Maßnahmen Einfluss. So berät er z.B. regelmäßig vor Erlass von EU-Richtlinien über den aktuellen Stand der Verhandlungen. Dann können Handlungsempfehlungen erarbeitet werden, die die Bundesregierung auffordern, in ihren Verhandlungen in den EU-Gremien besonderes Gewicht auf bestimmte Punkte zu legen. Auch durch Gespräche mit EU-Kommissaren und Ausschussreisen nach Brüssel informiert sich der Ausschuss über den aktuellen Sachstand in den europäischen Gremien.
Die E-Mail-Adresse des Wirtschaftsausschusses ist Vorzimmer@WF5A1.bundestag.de |