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Wanderausstellung
50 Jahre Grundgesetz
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In bester Verfassung ?!

50 Jahre Grundgesetz
1949 - 1999

"Heute, am 23. Mai 1949, beginnt ein neuer Abschnitt in der wechselvollen Geschichte unseres Volkes: Heute wird nach der Unterzeichnung und Verkündung des Grundgesetzes die Bundesrepublik Deutschland in die Geschichte eintreteten. Wir sind uns alle klar darüber, was das bedeutet. Wer die Jahre seit 1933 bewusst erlebt hat, wer den völligen Zusammenbruch im Jahre 1945 mitgemacht hat, wer bewusst erlebt hat, wie die ganze staatliche Gewalt seit 1945 von den Alliierten übernommen worden ist, der denkt bewegten Herzens daran, dass heute, mit dem Ablauf dieses Tages, das neue Deutschland entsteht."

Als Konrad Adenauer mit diesen Worten im Parlamentarischen Rat die Unterzeichnung des Grundgesetzes einleitete, wussten sich die meisten Abgeordneten darin einig, dass ihr Werk gelungen war: eine neue Verfassung zu schaffen, die Deutschland eine freiheitliche und friedliche Zukunft sichern sollte.

Das Grundgesetz, das eigentlich nur als Provisorium für ein geteiltes Land gedacht war, wurde zu einem stabilen und dauerhaften Fundament des demokratischen Rechtsstaats. 50 Jahre nach seinem Inkrafttreten gilt es heute als Verfassung des wiedervereinigten Deutschlands in einer Union europäischer Staaten.

Die Wanderausstellung der Bundesrechtsanwaltskammer und der Bundeszentrale für politische Bildung behandelt die Geschichte des Grundgesetzes von seiner Entstehung bis zum Ende des Jahrhunderts: seine Wirkung und Weiterentwicklung, seine Gefährdungen und Bewährungen in enger Verknüpfung mit dem zeithistorischen Kontext. Im Zentrum der Ausstellung steht ein chronologischer Rundgang. Er beginnt, nach einem Rückblick auf die ersten Ansätze einer demokratischen Verfassungstradition der Deutschen im 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts, mit der Besatzungsherrschaft der Alliierten 1945 sowie dem langsamen Wachsen staatlicher Strukturen. Mit der Schilderung wichtiger Debatten - vor allem im Parlamentarischen Rat - nimmt das Grundgesetz Konturen an.

Die Entwicklung von Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit bis in die Gegenwart wird in beispielhaft ausgewählten Verfassungs-Geschichten illustriert. So schildert die Ausstellung die Debatte um die Westintegration und Wiederbewaffnung, die Verbote von KPD und SRP in den 50er Jahren, die Diskussionen um die Verjährung von NS-Verbrechen sowie die Wiedereinstellung nationalsozialistischer Beamter, die SPIEGEL-Affäre, die Auseinandersetzungen um die Notstandsgesetze und den Paragraphen 218 sowie die jüngsten Debatten um das Asyl-Grundrecht und den "Lauschangriff".

Neben dem chronologischen Rundgang gibt es in der Ausstellung auch thematische Schwerpunktsetzungen: Der Föderalismus, die deutsche Einheit, das Bundesverfassungsgericht und die Gleichberechtigung der Frau werden zeitübergreifend behandelt. Schließlich werden Biographien von einzelnen Frauen und Männern vorgestellt, die in polititschen Funktionen oder als einfache Bürger auf das Verfassungsleben der Bundesrepublik eingewirkt haben. Auch werden Anwältinnen und Anwälte gezeigt, die als Mittler zwischen ihren Mandanten und dem Grundgesetz wichtige Verfassungsgerichtsurteile erstritten haben.

Text: Florian von Brunn, Max Steinbeis

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Die Ausstellung wurde bis 1. Februar 2002 im Westfoyer des Paul-Löbe-Hauses des Deutschen Bundestages gezeigt und läuft noch bis zum 13. März 2002 im Landgericht Berlin.

Bis Dezember 2001 hat die Ausstellung bereits Station gemacht in:
Karlsruhe, München, Köln, Oldenburg, Frankfurt (Oder), Schwerin, Bremen, Kiel, Erfurt, Saarbrücken, Ulm, Frankfurt am Main, Münster, Dresden, Kassel, Halle, Koblenz und Bonn.

Begleitend zur Ausstellung erscheint eine ausführliche Dokumentation im Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln
"In bester Verfassung ?!
50 Jahre Grundgesetz"
herausgegeben von Stephan Detjen

Veranstalter:
Bundesrechtsanwaltskammer
Littenstraße 9, 10179 Berlin,
Tel. 030 / 28 49 39 - 0 und
Bundeszentrale für politische Bildung,
Berliner Freiheit 7, 53111 Bonn,
Tel. 0 18 88 515 - 0

www.50-jahre-grundgesetz.de

Quelle: http://www.bundestag.de/bau_kunst/ausst/parl_hist1/50_jahre_gg
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