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96. Sitzung/10.03.2004
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96. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 10. März 2004

Die verbundene Tagesordnung dieser Woche wird um die im Folgen-den als "Zusatzpunkt" gekennzeichneten Verhandlungsgegenstände erweitert.

 

Tagesordnungspunkt 1

Befragung der Bundesregierung

Nach der Berichterstattung durch die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, werden Fragen gestellt und beantwortet.

 

Tagesordnungspunkt 2

Fragestunde
- Drucksachen 15/2629, 15/2645 -

Die dringlichen Fragen auf Drucksache 15/2645 werden zu Beginn der Fragestunde gemäß Nummer 10 Abs. 2 Satz 1 der Richtlinien für die Fragestunde aufgerufen und beantwortet.

Die Fragen 7 bis 9, 29 bis 31 und 36 bis 43 auf Drucksache 15/2629 werden gemäß Nummer 10 Abs. 2 Satz 2 der Richtlinien für die Fragestunde ebenfalls vorgezogen, aufgerufen und beantwortet.

Die Fragen 3 und 18 werden beantwortet.
Die Fragen 50, 51 und 63 werden zurück-gezogen.

Die Fragen 1, 4 bis 6, 10 bis 17, 20 und 21, 24 und 25, 44 bis 49, 52 bis 56, 60, 61 und 64 werden auf Bitten der Fragesteller schriftlich beantwortet.

Die Frage 2 wird gemäß Nummer 10 Abs. 3 der Richtlinien für die Fragestunde wegen Abwesenheit des Fragestellers nicht beantwortet.

Die nicht aufgerufenen Fragen 19, 22 und 23, 26 bis 28, 32 bis 35, 57 bis 59 und 62 werden gemäß Nummer 12 Satz 1 der Richtlinien für die Fragestunde schriftlich beantwortet.

Der Antrag der Fraktion der CDU/CSU, die von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von der Bundesregierung eingebrachten Entwürfe eines Gesetzes über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz - TEHG) auf Drucksachen 15/2328 und 15/2540 - Tagesordnungspunkt 18 - nachträglich dem Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO-BT zu überweisen, wird zur Abstim-mung gestellt.

Vor Beginn der Abstimmung wird von der Fraktion der SPD gemäß § 45 Abs. 2 GO-BT die Beschlussfähigkeit des Bundestages bezweifelt.

In Verbindung mit der Abstimmung wird durch Zählung der Stimmen gemäß § 51 GO-BT die Beschlussunfähigkeit festgestellt, weil nicht mehr als die Hälfte der Mitglieder des Bundestages im Sitzungssaal anwesend ist (209 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen).

Nach Feststellung der Beschlussunfähigkeit hebt der Präsident gemäß § 45 Abs. 3 GO-BT sofort die Sitzung auf.

Die nächste Sitzung wird auf Donnerstag, den 11. März 2004, 9.00 Uhr, einberufen.

Die der Urschrift des Protokolls angehefteten Anlagen sind Bestandteil des Protokolls; die Ergänzungen der Anlagen sind von mir - in Übereinstimmung mit dem Protokoll - genehmigt.

DER PRÄSIDENT

gez. Wolfgang Thierse

Für die Richtigkeit

(Schreiner)

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/a_prot/2004/ap15096
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