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224/1998
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FISCHER: SCHUTZ UND RECHTE DER PATIENTEN SOLLEN GESTÄRKT WERDEN

Bonn: (hib) ge- In der neuen Legislaturperiode soll der Schwerpunkt der Gesundheitspolitik unter anderem darin liegen, den Schutz und die Rechte der Patienten zu stärken, die Prävention auszubauen und Rehabilitation zu forcieren. Das betonte die Bundesministerin für Gesundheit, Andrea Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) am Mittwoch vormittag im Fachausschuß. Ziel sei es, so die Ministerin, zu mehr Eigenverantwortung und mehr Selbstbestimmung zu kommen. Dazu gehöre auch, daß im Rahmen einer modernen Medizin die Aufklärung und sachgerechte Information der Patienten verbessert werde. Im nächsten Jahr werde der Dialog und die Auseinandersetzung über die Reform des Gesundheitswesens mit allen Beteiligten beginnen. Unter der Prämisse der Beitragssatzstabilität wolle man eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung für alle auf der Basis eines Solidarprinzips bewahren. Die Privatisierung des Gesundheitswesens wäre nach Auffassung Fischers ein "Irrweg". Das Kosten- und Mengenproblem werde darin nicht besser angegangen. Bislang habe sich das Solidarprinzip bewährt. Nun gehe es darum, verschiedene Elemente des Systems, wie zum Beispiel die Vergütung im Gesundheitsbereich, auf den Prüfstand zu stellen und den ambulanten mit dem stationären Bereich stärker zu verzahnen. Der Arzneimittelmarkt müsse beobachtet und reguliert werden. Im übrigen, so Fischer, habe die Bundesrepublik einen sehr viel stärker marktorientierten Arzneimittelbereich als andere europäische Länder.

In ihren Ausführungen ging die Ministerin auch auf die zukünftige Drogenpolitik der neuen Regierung ein. Diese werde sich in eklatanter Weise von der alten Politik unterscheiden. Dies zeige bereits die Verlagerung der Drogenbeauftragten vom Innenministerium hin zum Gesundheitsministerium. Drogensucht sei in erster Linie ein gesundheitliches Problem und keine Frage der inneren Sicherheit, erklärte Fischer. Auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion wird es erst in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses eine Diskussion über die Ausführungen der Ministerin geben. Wegen der anstehenden Beratungen über den Gesetzentwurf zur Stärkung der Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherug (14/42) sei der Ausschuß in Zeitnot.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1998/9822402
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