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3/1999
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REGIERUNG FÜR VERLÄNGERUNG DER TAX-FREE-VERKÄUFE IN DER EU (ANTWORT)

Bonn: (hib) fi- Die Bundesregierung hat sich in Gesprächen mit der Europäischen Kommission nachdrücklich für eine Verlängerung der sogenannten Tax-free-Verkäufe innerhalb der Europäischen Union eingesetzt. Dies betont sie in ihrer Antwort (14/253) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion (14/191). Die Regelung, wonach im Reiseverkehr innerhalb der EU auf Flughäfen und Schiffen umsatz- und verbrauchsteuerbegünstigte Waren an Reisende verkauft werden können, läuft zur Jahresmitte 1999 aus. Wie es in der Antwort heißt, werde das Thema unter der deutschen Präsidentschaft in der EU auf der Tagesordnung stehen. Bei seiner Tagung in Wien im Dezember 1998 habe der Europäische Rat auf Initiative von Bundeskanzler Schröder und einiger Mitgliedstaaten die Europäische Kommission und den Rat der Wirtschafts- und Finanzminister in der EU (Ecofin) gebeten, bis März 1999 zu prüfen, welche Beschäftigungsprobleme auftreten könnten und wie diese Probleme auf der Grundlage von Vorschlägen der Europäischen Kommission beseitigt werden könnten.

Amtliche Daten über die Zahl der Arbeitsplätze im Tax-free-Handel und zur Frage, wie viele Arbeitsplätze vom Auslaufen der Regelung betroffen sein werden, liegen nach Regierungsangaben nicht vor. Die Rede sei von bis zu 10.000 Arbeitsplätzen in Deutschland und bis zu 150.000 Arbeitsplätzen in der EU. Einer Studie der Baseler Prognos AG zufolge hingen in der deutschen Fähr- und Verkaufsschiffahrt primär 5.700 Arbeitsplätze vom Tax-free-Handel ab. Da die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit eines ihrer zentralen Anliegen sei, so die Regierung, müsse alles unternommen werden, um Arbeitsplätze wie die in der Tax-Free-Branche zu erhalten. Die Tax-free-Übergangsregelung sei 1991 beschlossen worden, um der Branche die Umstellung zu erleichtern.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9900306
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