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14/1999
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GESAMTDEUTSCHE NOVELLIERUNG DES WOHNGELDGESETZES GEFORDERT (ANTRAG)

Bonn: (hib) vb- Eine gesamtdeutsche Novellierung des Wohngeldgesetzes fordert die CDU/CSU. Einem Antrag (14/292) der Fraktion zufolge soll das Parlament die Regierung auffordern, einen Entwurf rechtzeitig vorzulegen, damit das Gesetz bis spätestens 1. September dieses Jahres in Kraft treten kann. Die Union spricht sich dafür aus, mit Blick auf die Einkommens- und Mietentwicklung die Einkommensgrenzen und die Miethöchstbeträge anzupassen sowie die Wohngeldtabellen auf ihre familiengerechte Angemessenheit zu überprüfen. Ferner müsse die Zuordnung der Gemeinden zu den Mietenstufen auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnt werden. Die derzeitige Einstufung der Gemeinden im früheren Bundesgebiet sei dem aktuellen örtlichen Mietenniveau anzupassen. Die sechs Mietenstufen des Wohngeldgesetzes bringen das Mietenniveau in den einzelnen Gemeinden zum Ausdruck. Dabei liegt dem Mietenniveau die durchschnittliche prozentuale Abweichung der Quadratmetermieten in den Gemeinden von den durchschnittlichen Quadratmetermieten im Bundesgebiet zugrunde.

Die Abgeordneten sprechen sich außerdem dafür aus, die Tabelle mit den Höchstbeträgen, bis zu denen die Miete oder Belastungen bei der Gewährung des Tabellenwohngeldes berücksichtigt werden kann, der Mietenentwicklung anzupassen. Nach dem Auslaufen der geltenden Übergangsregelung für die neuen Länder am 31. Dezember 2000 sei diese Tabelle für das gesamte Bundesgebiet zu vereinheitlichen. Die CDU/CSU fordert ferner, gleichzeitig mit diesen Leistungsverbesserungen das Wohngeldrecht in Ost und West zu vereinheitlichen, ohne das geltende Leistungsniveau in den neuen Ländern zu mindern. Zudem müßten das Wohngeldrecht vereinfacht sowie Leistungsunterschiede zwischen Tabellenwohngeld und nur Sozialhilfe- und Kriegsopferfürsorgeempfängern zustehendem pauschalierten Wohngeld abgebaut werden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9901402
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