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29/1999
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ERSPARTE AUSGABEN FÜR DIE BRAUNKOHLESANIERUNG AUSGEBEN (ANTWORT)

Bonn: (hib) nl- Die Ersparnis, die sich bei Ausschreibungen aufgrund der Differenz zwischen den veranschlagten Kosten einer Sanierungsleistung und dem möglicherweises darunter liegenden Angebot eines Bieters ergibt, soll für die Braunkohlesanierung in den neuen Ländern ausgegeben werden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (14/372) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/287) zur Braunkohle- und Altlastensanierung in Ostdeutschland hervor. Die bisherigen Vergaben hätten gegenüber den geplanten Kosten der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) aufgrund von technologischer Weiterentwicklung und wegen des Wettbewerbs jeweils zu Kostensenkungen zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung geführt. Für 1999 ergebe sich dadurch gegenüber den ursprünglichen Planansätzen der LMBV eine Kostenreduzierung bei den Fremdleistungen von rund 29 Prozent, so die Bundesregierung.

In der LMBV sind die nichtprivatisierten Teile der ostdeutschen Braunkohleindustrie zusammengefaßt worden. Sie ist eine mittelbare, hundertprozentige Bundesgesellschaft und Träger für die Projekte der Braunkohlesanierung. Sie wird im wesentlichen durch Zuwendungen des Bundes und der betroffenen Länder Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen finanziert, plant Sanierungsprojekte und nimmt die Ausschreibungen und die Vergabe der Leistungen an Dritte vor, heißt es in der Antwort. Unter Sanierungsgesellschaften werden in der Regel die von der LMBV privatisierten sechs früheren Tochterunternehmen verstanden, die sich bei Ausschreibungen der LMBV um Sanierungsaufträge bewerben. Bereits in den vergangenen Jahren hat sich die LMBV nach Regierungsangaben daran gehalten, freigewordene Mittel sofort in weitere Maßnahmen und damit auch in zusätzliche Beschäftigung umzusetzen, wenn die Planansätze bei den laufenden Vergaben unterschritten wurden. Damit sei ein zusätzlicher Beschäftigungseffekt entstanden, und die Sanierung habe beschleunigt werden können. Das eigentliche Vergabeverfahren bewirke durch den vorhandenen wettbewerblichen Druck in der Regel eine Kostenreduzierung. In Einzelfällen seien jedoch auch die angesetzen Plankosten überschritten worden. 1998 seien bei lediglich neun Vergaben, 1999 bisher bei sieben Vergaben Angebote wegen eines unangemessen hohen oder niedrigen Preises im Sinne der Verdingungsordnung ausgeschlossen worden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9902906
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