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35/1999
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AUSKUNFT ZU EHRENAMTLICHER TÄTIGKEIT ARBEITSLOSER VERLANGT (KLEINE ANFRAGE)

Bonn: (hib) as- Ob die Bundesregierung weiß, wie hoch die Zahl der Arbeitslosen und die Zahl der langfristig Arbeitslosen ist, die ehrenamtlich tätig sind, und wenn ja, in welchen Bereichen und in welchem zeitlichen Umfang, will die CDU/CSU erfahren. In einer Kleinen Anfrage zu Ehrenamt und Arbeitslosigkeit (14/402) erkundigt sich die Fraktion zudem danach, ob die Regierung in der ehrenamtlichen Tätigkeit Arbeitsloser die Möglichkeit sieht, deren Vermittlungsfähigkeit zu verbessern und damit die Chancen für eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu vergrößern. Gesagt werden soll auch, ob die Regierung in der aktiven ehrenamtlichen Mitwirkung arbeitsloser Bürgerinnen und Bürger bei Auslandseinsätzen im karitativen oder entwicklungspolitischen Bereich eine mangelnde Verfügbarkeit, die die Streichung des Arbeitslosengeldes beziehungsweise der Arbeitslosenhilfe bewirken kann, sieht. Ob Fälle bekannt sind, in denen Arbeitslose ein ehrenamtliches Engagement unterließen, um die Zahlung von Arbeitslosengeld nicht zu gefährden, soll ebenfalls mitgeteilt werden. Die Abgeordneten verweisen auf das Arbeitsförderungsgesetz (AFG), das Einschränkungen des ehrenamtlichen Engagements Arbeitsloser vorsieht, weil bei einer Überschreitung der Wochenstundengrenze von 15 Stunden oder bei nicht täglicher Verfügbarkeit des Arbeitslosen das Arbeitslosengeld beziehungsweise die Arbeitslosenhilfe gestrichen werden. Die Regierung soll erläutern, ob sie bereit ist, auf die Änderung des AFG mit dem Ziel hinzuwirken, diese zeitliche Befristung für ehrenamtliche Tätigkeiten aufzuheben und durch eine Einzelfallprüfung zu ersetzen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9903503
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