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40/1999
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BEI GEN-DATEI AUSWERTUNG DES ZENTRALREGISTERS ERMÖGLICHEN (GESETZENTWURF)

Bonn: (hib) re- SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz (Gen-Datei) um Regelungen ergänzen, die es dem Generalbundesanwalt künftig erlauben sollen, Gruppenauskünfte aus dem Bundeszentralregister an Staatsanwaltschaften und das Bundeskriminalamt (BKA) zu erteilen. Wie die Regierungsfraktionen in einem Gesetzentwurf (14/445) darlegen, soll das BKA die Befugnis erhalten, die Daten maschinell mit der Haftdatei abzugleichen und die Ergebnisse den Landeskriminalämtern zur Vorbereitung von Maßnahmen nach dem DNA-Identitätsfeststellungsgesetz und zur Weiterleitung an die zuständigen Staatsanwaltschaften zu übermitteln. Die Erstellung und Nutzung der DNA-Analyse-Datei durch das BKA erfahre durch die vorgesehene Gesetzesergänzung eine sämtliche Fälle der Datenerhebung umfassende Regelung, so Sozialdemokraten und Bündnisgrüne. Diese trage sowohl den Belangen des Datenschutzes als auch der Vorsorge für die künftige Verfolgung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung Rechnung.

Zur Begründung erläutern die Abgeordneten, die Mehrheit des Bundestages sei bei der Verabschiedung des DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes davon ausgegangen, Justiz- und Polizeibehörden der Länder seien aufgrund eigener Erkenntnismöglichkeiten ausreichend in der Lage, in Betracht kommende Verurteilte namentlich festzustellen. Insbesondere die Länder hätten jedoch zwischenzeitlich deutlich gemacht, sie hielten den Weg über eine Durchsicht der Akten und Dateien für zu zeitaufwendig. Um systematisch Altfälle herauszufinden, bei denen typischerweise eine Maßnahme mit Hilfe der Gen-Datei in Betracht kommen könne, sei daher eine Auswertung des Datenbestandes des Bundeszentralregisters zu ermöglichen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9904002
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