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42/1999
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BILANZ DER REGULIERUNG AUF DEM POSTSEKTOR ZIEHEN (KLEINE ANFRAGE)

Bonn: (hib) wi- Wie vielen Unternehmen die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post seit Inkrafttreten des Postgesetzes am 1. Januar 1998 Lizenzen erteilt hat, will die PDS in einer Kleinen Anfrage (14/434) erfahren. Die Abgeordneten erkundigen sich, wie viele Arbeitsplätze dadurch entstanden sind und welche Qualität diese haben. Die Bundesregierung soll mitteilen, ob bereits erteilte Lizenzen widerrufen worden sind, und wie Regierung und Regulierungsbehörde dem Risiko begegnen, daß die "Aushöhlung der Exklusivlizenz" durch die sogenannten D-Lizenzen die Finanzierung des postalischen Universaldienstes durch die Deutsche Post AG gefährdet. Gefragt wird auch, welche Auswirkungen die mit dem Postgesetz erfolgte Freigabe des Wettbewerbs auf die Qualität postalischer Dienstleistungen und auf deren Umfang hat und wie sich das Postgesetz auf die Arbeitsbedingungen im Postbereich auswirkt. Die Fraktion erwartet Auskunft darüber, wie viele Lizenzen bislang versagt wurden, weil die sozialen Lizenzanforderungen des Postgesetzes nicht eingehalten worden sind, ob ausgeschlossen werden kann, daß einzelne Lizenznehmer die "üblichen Arbeitsbedingungen im lizenzierten Bereich" trotz Postgesetz erheblich unterschreiten und ob für die Prüfung der sozialen Lizenzanorderungen Planstellen in der Zentrale und in den Außenstellen der Regulierungsbehörde zur Verfügung stehen. Schließlich will die PDS wissen, welche zeitlichen Vorstellungen die Regierung für das Inkrafttreten von Post-Universaldienstleistungsverordnung, Post-Entgeltregulierungsverordnung sowie Post-Kundenschutzverordnung hat.

Nach Fraktionsangaben fordert das Postgesetz unter anderem die Wahrung der Interessen der Kunden, die Sicherstellung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs und einer flächendeckenden Grundversorgung zu erschwinglichen Preisen sowie die Berücksichtigung sozialer Belange. Die Lizenz müsse versagt werden, wenn "Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Antragsteller die wesentlichen Arbeitsbedingungen, die im lizenzierten Bereich üblich sind, nicht unerheblich unterschreitet".



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9904202
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