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51/1999
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EFFIZIENTERE STRUKTUREN BEI VERARBEITUNG UND VERMARKTUNG EINGEFORDERT

Bonn: (hib) lw- Effizientere Strukturen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung in der Landwirtschaft haben die Parlamentarier des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom Präsidenten des Bundeskartellamtes, Dieter Wolf, gefordert. In der 14. Sitzung des Gremiums am Mittwoch nachmittag war einziger Punkt der Tagesordnung ein Bericht der Bundesregierung zu Problemen im Bereich der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen in der Landwirtschaft. In den Ausführungen des Präsidenten des Bundeskartellamtes ging es insbesondere um die beiden Aspekte Fusionskontrolle und Nachfragemarkt.

Wolf griff den Vorwurf auf, das Bundeskartellamt behandle die Landwirtschaft in Fragen der Konzentration zu streng. Seiner Ansicht nach sei die Fusionskontrolle für kleine und mittlere Betriebe im Bereich der Landwirtschaft wesentlich gelockert worden. So habe man die bisherige Fusionsschwelle von 500 Millionen DM verdoppelt. Der damit hinzugewonnene Spielraum sei nicht nur wesentlich, sondern habe im Ergebnis auch einen entbürokratisierenden Aspekt. Wolf verwies unter anderem darauf, daß seit 1991 100 Fusionsfälle im Bereich der Landwirtschaft zu prüfen gewesen seien. Davon habe man nur vier Fälle beanstandet. Er kenne keinen Bereich der deutschen Wirtschaft, der eine so niedrige Versagungsquote im Bereich der Fusionskontrolle aufzuweisen habe. Hinsichtlich des Aspektes Nachfragemarkt gab der Präsident des Bundeskartellamtes zu verstehen, das sei ein "Dauerbrenner" der Wettbewerbspolitik. Man nehme eine beängstigend hohe Konzentration vor allem im Lebensmittelhandel in Deutschland wahr. Diese sei zwar in Frankreich und Großbritannien noch höher, aber das beruhige keinesweg. Natürlich schlage jede hohe Wettbewerbsintensität auch auf die Beschaffungsseite durch. Nach dem Motto "im Einkauf liegt der Segen" gebe der Handel den Druck weiter an die Zulieferer. Es sei eher selten, daß es sich in diesem Verhältnis um zwei gleich starke Vertragspartner handele. Gefälle seien hier normal. Es käme dagegen auf die Höhe dieser Gefälle an. Sie könnten zum Beispiel zu einer Abhängigkeit führen, wenn 7,5 Prozent der Produktion an einen einzigen Nachfrager gehe. Das Problem Nachfragemarkt sei auch nicht mit der Abwägungsklausel in der Fusionskontrolle zu lösen, weil jene allenfalls zum Zuge käme, wenn die Nachfrage des Handels bereits Marktbeherrschung bedeuten würde. Diese setze dann ein, wenn die fünf größten Handelsketten 66 Prozent des Marktes auf sich vereinten. Das Bundeskartellamt biete jedoch einen Beratungsservice bei Vorhaben an, die kartellrechtlich von Belang seien könnten.

Seitens der CDU/CSU-Fraktion warf man ein, vom Bundeskartellamt werde etwas als "bedrückend" geschildert, was gar nicht so bedrückend sei für die Landwirte. Als Beispiel wurde die Verfahrensweise in Dänemark genannt. Danach sei man in Deutschland lieber einem Abnehmer "ausgeliefert", der sich erfolgreich am Markt behaupte und einen besseren Preis für die Produkte zahlen könnte, als eben nicht ausgeliefert, aber mit einem schlechteren Preis. Die SPD-Fraktion führte an, die fünf größten Handelsketten im Bereich der deutschen Milchwirtschaft nähmen 85 Prozent der jeweiligen Produkte auf. Um überhaupt "ins Geschäft zu kommen", müsse jeden Tag eine bestimmte Menge an Milchprodukten geliefert werden, was einzelnen Molkereien gar nicht möglich sei. Man brauche daher ordentliche Zusammenschlüsse.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9905105
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