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51/1999
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SONDERVERMÖGEN IN BUNDESSCHULD EINGLIEDERN (GESETZENTWURF)

Bonn: (hib) hh- Der Bund will als Mitschuldner die Schulden des Erblastentilgungsfonds, des Bundeseisenbahnvermögens sowie des Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in Höhe von insgesamt rund 390 Milliarden übernehmen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/513) hervor. Dadurch werde sich die Bundesschuld Ende 1999 auf rund 1,4 Billionen DM erhöhen.

Die Verpflichtungen für diese Schulden sollen laut dem Gesetzentwurf im Rahmen des allgemeinen Schuldendienstes des Bundes erfüllt werden. Der Bundesbankgewinn, der über 7 Milliarden DM hinausgehe, werde wie bisher zur Schuldentilgung beim Erblastentilgungsfond verwendet. Darüber hinaus sollen die von den neuen Ländern geleisteten Zahlungen für Verbindlichkeiten aus den Altschulden gesellschaftlicher Einrichtungen ebenfalls nur noch zur Schuldentilgung beim Erblastentilgungsfonds eingesetzt werden.

Zu den Kosten heißt es im Gesetzentwurf, daß gegenüber der geltenden mittelfristigen Finanzplanung eine Entlastung des Bundeshaushalts im Jahr 1999 noch nicht erreicht werde. Im kommenden Jahr soll die Entlastung 0,5 Milliarden DM betragen. Erst in den Jahren 2001 und 2002 würden Tilgungen beim Bundeseisenbahnvermögen und beim Ausgleichsfond zur Sicherung des Steinkohleneisatzes von insgesamt jährlich 3,3 Milliarden DM entfallen. Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Neuregelung würde auch das Kreditmanagement und die Schuldenverwaltung vereinfacht. Die dadurch zu erwartenden Einsparungen ließen sich aber derzeit noch nicht beziffern. Die Haushalte von Ländern und Gemeinden würden nicht belastet.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf werde mehr Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit geschaffen. Damit werde die "bereits faktisch und rechtlich bestehende Verantwortung" des Bundes für die Abdeckung des Schuldendienstes offengelegt, heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9905107
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