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54/1999
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KONZEPT FÜR EINE NACHHALTIGE ENERGIEPOLITIK VORLEGEN (ANTRAG)

Bonn: (hib) wi- Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, dem Bundestag die Novelle zum Atomgesetz erst dann zuzuleiten, wenn die Bundesregierung ein Konzept für eine nachhaltige nationale Energiepolitik "im Rahmen der Ziele der europäischen Politik" vorlegen kann. In einem Antrag (14/543) wird die Regierung aufgerufen, mit diesem Programm nachzuweisen, daß die Energieversorgung in Deutschland im Zusammenhang mit den globalen und europäischen Entwicklungen dauerhaft, wirtschafts- und umweltverträglich gesichert ist und daß der Ausstieg aus der Kernenergie den Ausstoß klimarelevanter Gase nicht erhöht sowie die Zielvorgaben internationaler Verpflichtungen der Kohlendioxidminderung erfüllt. Aus dem Proramm soll ferner hervorgehen, welche Kosten eine nachhaltige, klimaverträgliche Energiepolitik verursacht, wie ein solches Programm finanziert wird, welche Arbeitsplätze vernichtet oder neu geschaffen werden und wie sichergestellt wird, daß hierzulande weiterhin Strom produziert wird, mit dem Deutschland wettbewerbsfähig bleibt.

Zur Begründung heißt es, der von der Bundesregierung verkündete Ausstieg aus der Kernenergie erfordere einen breit angelegten Dialog über die Alternativen zur Kernenergie in der Grundlastversorgung und ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept zur Energiepolitik. Dieses Konzept müsse nachweisen, daß die international vereinbarten Klimaziele und die Verpflichtungen für Deutschland eingehalten werden. Außerdem müsse deutlich werden, welche ökonomischen Konsequenzen für den Standort Deutschland damit verbunden sind. Da zudem das bisherige Entsorgungskonzept in Frage gestellt werde, sei zu klären, wie die Entsorgung künftig gesichert werden soll, so die Unionsfraktion.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9905403
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