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55/1999
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CDU/CSU WILL "GRAFFITI-UNWESEN" STRAFRECHTLICH ERFASSEN (GESETZENTWURF)

Bonn: (hib) re- Das "Graffiti-Unwesen" soll nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion eindeutig strafrechtlich erfaßt werden. Dazu haben die Abgeordneten ein "Graffiti-Bekämpfungsgesetz" (14/546) vorgelegt. Darin werden die Tatbestände der Sachbeschädigung und der gemeinschädlichen Sachbeschädigung um das Merkmal des "Verunstalten" ergänzt. Damit könne das Strafrecht zukünftig seinen Beitrag zur Bekämpfung der Mißstände leisten. Zugleich werde die genannte Neuregelung eine "spürbare Verminderung des Ermittlungsaufwandes" bei der Strafjustiz bewirken.

Das "Graffiti-Unwesen" habe in den letzten Jahren überhand genommen, so die CDU/CSU. In manchen Städten gebe es, vor allem im Bereich der öffentlichen Nahverkehrsunternehmen und der Deutschen Bahn AG, kaum noch freie Flächen an Gebäuden, Beförderungsmitteln und sonstigen Einrichtungen, auf denen keine "Schmierereien" angebracht seien. Die Reinigung verursache in der Regel hohe Kosten. Die volkswirtschaftlichen Schäden seien beträchtlich. Ein effektiver strafrechtlicher Schutz gegen "Graffiti-Schmierereien" sei derzeit nicht gewährleistet. Die Straflosigkeit einschlägiger Handlungen könne nicht länger hingenommen werden. Um dem "Graffiti-Unwesen" ent-

gegenzuwirken, müßten nicht nur Anstrengungen auf dem Gebiet der Prävention unternommen werden, sondern müsse auch das Strafrecht seinen Beitrag zur Bekämpfung der Mißstände leisten.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9905501
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