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66/1999
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TIERSCHUTZBERICHT 1999: WENIGER VERSUCHSTIERE (UNTERRICHTUNG)

Bonn: (hib) lw- Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag den sechsten Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes (14/600) vorgelegt, in dem die für die Jahre 1991 bis 1997 vorliegenden amtlichen Zahlen über die Verwendung von Versuchstieren (Wirbeltieren) dargestellt sind. Danach konnte in dem Berichtszeitraum eine Rückführung der Anzahl der Versuchstiere von 2,4 auf knapp 1,5 Millionen festgestellt werden. Ziel der Bundesregierung sei es, Anzahl und Belastung der benötigten Versuchstiere weiter zu reduzieren.

Ferner wird in dem Bericht unter anderem darauf verwiesen, Tierschutzfragen würden oft im Mittelpunkt der öffentlichen Auseinandersetzung stehen. Viele Bürgerinnen und Bürger forderten mit Nachdruck eine Verbesserung der Rechtsvorschriften und deren strengere Überwachung durch die hierfür zuständigen Behörden. Im Berichtszeitraum interessierten die Öffentlichkeit insbesondere Fragen in bezug auf die Änderung des Tierschutzgesetzes sowie die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz. Hohe Aufmerksamkeit galt aber auch dem Transport von Schlachttieren und der Käfighaltung von Legehennen.

Das am 1. Juni 1998 in Kraft getretene novellierte Tierschutzgesetz, so die Bundesregierung weiter, habe in zahlreichen Bereichen zu "spürbaren" Verbesserungen des Tierschutzes geführt. Es enthalte wichtige Grundsätze sowie konkrete Ge- und Verbote. Voraussetzung für deren Beachtung seien "ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten des Menschen im Hinblick auf eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung der in seiner Obhut stehenden Tiere". Ebenso seien im Berichtszeitraum die Tierschutztransport-Verordnung und die Tierschutz-Schlachtverordnung erlassen sowie die Kälberhaltungsverordnung an neues EG-Recht angeglichen worden. Das Tiertransportrecht habe man EU-weit um wichtige Durchführungsbestimmungen ergänzt. Die Bundesregierung will künftig dem Tierschutz einen höheren Stellenwert beimessen als ihre Vorgängerin. Eines der bedeutendsten Vorhaben werde dabei auf nationaler Ebene die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in die Verfassung sein.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9906606
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