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76/1999
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BELASTUNGEN DURCH KRIEGSFLÜCHTLINGE AUSGEWOGEN VERTEILEN (ANTWORT)

Bonn: (hib) in- Belastungen, die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union durch die vorübergehende Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen entstehen, sollten nach Auffassung der Bundesregierung ausgewogen verteilt werden. Dies teilt sie in ihrer Antwort (14/751) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (14/682) mit. Der in Kürze in Kraft tretende Amsterdamer Vertrag biete dafür die notwendige Rechtsgrundlage, so die Regierung weiter. In den Verhandlungen der EU-Mitgliedstaaten habe über diesen Punkt jedoch bislang noch kein Konsens erzielt werden können. Die deutsche Ratspräsidentschaft habe daher auf einer Tagung der Justiz- und Innenminister im vergangenen Februar eine Initiative zur Ausgestaltung des Solidarausgleichs vorgelegt. Diese habe der Diskussion über das kontrovers behandelte Thema neue Impulse gegeben. Nach Auffassung der Regierung sollten im übrigen Schutzmaßnahmen für Flüchtlinge in erster Linie in der jeweiligen Herkunftsregion erfolgen. Sei dort kein wirksamer Schutz möglich, sei eine vorübergehende Aufnahme in der EU in Betracht zu ziehen.

Auch bei der Aufnahme von Asylbewerbern plädiert die Bundesregierung den Angaben zufolge für eine gerechte Lastenverteilung innerhalb der EU. Dies könne durch eine effiziente Anwendung des sogenannten Dubliner Übereinkommens aus dem Jahr 1990 sichergestellt werden. Die Regierung verweist in diesem Zusammenhang auf die ihres Erachtens erforderliche effektivere Kontrolle der EU-Außengrenzen sowie eine zügige Umsetzung von EURODAC. Dabei handelt es sich um ein EU-weites automatisiertes System, mit dem Fingerabdruckdaten von Asylbewerbern und illegal eingereisten Ausländern aus Drittstaaten identifiziert werden können.

Der Antwort auf die Anfrage der Union zufolge setzt sich die Regierung außerdem dafür ein, die polizeiliche Zusammenarbeit der Schengener Vertragsstaaten bei der Aufklärung und Verhütung von Straftaten zu verbessern und die im sogenannten Schengener Durchführungsübereinkommen enthaltenen Rechtsgrundlagen der Polizeikooperation fortzuentwickeln. Dazu sei der Rahmen der deutschen Schengen-Präsidentschaft dafür genutzt worden, um mit den Partnerstaaten Wege zu erörtern, auf denen der polizeiliche Informationsaustausch in Fällen der Strafverfolgung beschleunigt werden kann. Gedacht sei in diesem Kontext daran, in bestimmten Konstellationen auf die Einschaltung von Justizbehörden zu verzichten. Die Beratungen hierzu seien aber noch nicht völlig abgeschlossen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9907604
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