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92/1999
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INTERNATIONALE BODENSCHUTZKONVENTION ERARBEITEN (ANTRAG)

Bonn: (hib) um- Die Bundesregierung soll gegenüber der Generalversammlung der Vereinten Nationen darauf hinwirken, daß ein Entwurf für eine Bodenschutzkonvention entwickelt wird. Dies fordert die F.D.P.-Fraktion in einem Antrag (14/983). Während der Beratungen über eine solche Konvention sollte die Regierung darauf dringen, daß das Verständnis von Bodengefährdung und Bodenschutzpolitik in den Staaten vereinheitlicht wird. Weiterhin sollte ein systematisches Boden-Monitoring, eine Koordination nationaler und internationaler Bodenschutzprogramme, ein intensiver wissenschaftlicher und technischer Austausch und die Einbeziehung lokaler und regionaler Akteure bei der Entwicklung der Bodenschutzkonvention erreicht werden. Die F.D.P. will, daß das UNO-Übereinkommen zur Bekämpfung der Wüstenbildung Teil der Bodenkonvention wird. Ferner sollte die Regierung das Bewußtsein der deutschen Öffentlichkeit für die Bedeutung und die weltweite Gefährdung der Böden schärfen. Dabei sollte vor allem vermittelt werden, in welch kurzen Zeiträumen Böden durch menschliche Eingriffe zerstört werden und welch lange Zeiträume die Neubildung von Böden benötigt.

Ziel eines solchen Übereinkommens wäre der nachhaltige Umgang mit allen Arten von Böden, um alle Bodenfunktionen zu erhalten, heißt es in dem Antrag. Die Bewirtschaftungsformen sollten die Bodenfruchtbarkeit erhalten und fördern, um die Nahrungsmittelerzeugung zu gewährleisten und nachwachsende Rohstoffe liefern. Die Erosion von Bodensubstanz sollte so weit wie möglich verhindert werden. Besonderes Augenmerk muß nach Einschätzung der Fraktion auf die Erhaltung der biologischen Vielfalt in den Böden gerichtet werden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9909206
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