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122/1999
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SED-UNRECHTBEREINIGUNGSGESETZE VERBESSERN (ANTRAG)

Bonn: (hib) nl- SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen die 1992 und 1994 verabschiedeten SED-Unrechtsbereinigungsgesetze verbessern. In einem Antrag der Fraktionen (14/1165) heißt es, die darin vorgesehenen Leistungen würden auch nach den bisherigen Gesetzesänderungen dem Schicksal der Opfer politisch motivierter Verfolgungen in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone und der DDR nicht gerecht und seien deshalb auch von den Opfern stets kritisiert worden. Die Fraktionen erwarten, daß die Bundesregierung nach Abstimmung mit den Ländern so bald wie möglich einen Gesetzentwurf einbringt, wobei die notwendigen finanziellen Mittel auf besonders schwere Verfolgungsschicksale konzentriert werden und der Beseitigung von Härte dienen sollten.

Der Gesetzentwurf sollte festlegen, daß die Kapitalentschädigung auf einheitlich 600 DM pro Haftmonat für alle ehemaligen politischen Häftlinge erhöht wird und die bisherige unterschiedliche Leistungsgewährung an Betroffene in Ost- und Westdeutschland entfällt. Die nächsten Hinterbliebenen von Hingerichteten sowie in der Haft oder an den Folgen der Haft Verstorbenen und von Maueropfern sollten von der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge wiederholt Leistungen erhalten können. Die bisher erforderliche Bedürftigkeitsprüfung soll entfallen. Bessere Unterstützungsleistungen wollen die Fraktionen auch für die Verschleppten aus den Gebieten jenseits von Oder und Neiße. Auch sie sollen nicht mehr an der Bedürftigkeitsprüfung scheitern. Ebenso treten die Abgeordneten dafür ein, die Antragsfristen angemessen zu verlängern und den Rentenversicherungsträgern die Möglichkeit zu eröffnen, die berufliche Rehabilitierung für einen rentenrechtlichen Nachteilausgleich zu beantragen.

Um keine Zeit zu verlieren, wollen SPD und Bündnisgrüne die Probleme bei der Anerkennung haftbedingter Gesundheitsschäden außerhalb des Gesetzes lösen. Die Regierung sollte daher an die Länder appellieren, alle bisherigen Ablehnungsfälle noch einmal von Amts wegen zentral zu überprüfen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9912203
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