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123/1999
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REGIERUNG: PRESSEFREIHEIT MUSS GEWAHRT BLEIBEN (ANTWORT)

Bonn: (hib) en- Es ist allgemein bekannt, daß von Seiten der Türkei an der Berichterstattung kurdischer Medien Kritik geübt wird, insbesondere werde ihnen vorgeworfen, die kurdische Arbeiterpartei, PKK, zu unterstützen. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/1099) auf eine Kleine Anfrage der PDS zu türkischen Forderungen nach einem Verbot kurdischer Medien in Deutschland (14/1050) und verweist gleichzeitig auf eine bereits im April gegebene Antwort zu dieser Thematik. In Gesprächen mit der türkischen Seite, so die Regierung weiter, sei sie häufig auf die kurdische Tageszeitung "Özgür Politika" angesprochen worden. Sie habe dabei stets auf die Notwendigkeit der Beachtung von Grundrechten, das heißt auch der Pressefreiheit, hingewiesen. Hinweise auf strafbare Inhalte von in der "Özgür Politika" erschienen Artikel habe die Bundesregierung an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden mit der Bitte um Prüfung weitergegeben. Nach den strafrechtlichen Vorwürfen gegen die Zeitung gefragt, führt die Regierung aus, bei den von türkischer Seite erhaltenen Hinweisen handele es sich um einzelne Artikel aus der laufenden Propagandatätigkeit der Tageszeitung. Eine Auflistung nach verschiedenen Kriterien sei nicht möglich. Im übrigen sei die Beachtung von Menschenrechten in der Türkei, unter anderem auch gegenüber Journalisten und oppositionellen Presseorganen, von der Bundesregierung in der Vergangenheit "aus gegebenem Anlaß" häufig angesprochen worden. Die Bundesregierung werde dies auch zukünftig tun, heißt es in der Antwort.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9912308
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