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134/1999
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VEREINBARUNGEN ZUM SCHLECHTWETTERGELD UMSETZEN (ANTRAG)

Bonn: (hib) as- Die Bundesregierung soll "unverzüglich" einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Vereinbarung der Tarifvertragsparteien im Baugewerbe umsetzt. Das fordern SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag zur "Neuregelung zum Schlechtwettergeld noch in dieser Winterperiode" (14/1215) und legen darin die Eckpunkte dar, die der Gesetzentwurf beachten müsse. So sei festzuhalten, daß der Eigenbeitrag der Arbeitnehmer von bisher 50 Stunden auf 30 Stunden verringert wird, von der 31. Stunde bis zur 100. Stunde ein Winterausfallgeld aus der arbeitgeberfinanzierten Winterbau-Umlage gezahlt wird und das Winterausfallgeld ab der 101. Stunde aus Beitragsmitteln der Bundesanstalt für Arbeit finanziert wird. Zudem sei festzuhalten, daß das Verbot der witterungsbedingten Kündigung im Bundesrahmentarifvertag-Bau erhalten bleibe und daß bei den Arbeitsämtern Winterbauausschüsse eingerichtet werden, um das ganzjährige Bauen zu fördern. Nach dem Willen der Fraktionen soll die Neuregelung bis spätestens 1. November 1999 in Kraft treten. In dem Antrag wird zudem festgestellt, der Bundestag gehe davon aus, daß die Winterbauumlage im Bauhauptgewerbe auch nach der Neuregelung unverändert 1,7 Prozent der Bruttolohnsumme beträgt.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9913402
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