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138/1999
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KINDERN RECHT AUF GEWALTFREIE ERZIEHUNG EINRÄUMEN (GESETZENTWURF)

Bonn: (hib) re- Jedem Kind soll ein Recht auf gewaltfreie Erziehung eingeräumt werden. Dazu haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf (14/1247) zur "Ächtung der Gewalt in der Erziehung" vorgelegt. Zielsetzung des Entwurfes ist die Ächtung der Gewalt in der Erziehung ohne Kriminalisierung der Familie. Insofern würden nicht die Strafverfolgung oder der Entzug der elterlichen Sorge in Konfliktlagen im Vordergrund stehen, so die Regierungsfraktionen, sondern Hilfen für die betroffenen Kinder, Jugendlichen und Eltern.

Konkret beabsichtigen die Abgeordneten eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches und eine Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Achtes Buch Sozialgesetzbuch). Danach soll Paragraph 1631 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches folgendermaßen gefaßt werden: "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig". Sodann soll dem Paragraphen 16 Absatz 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) folgender Satz 3 mit Bezug auf Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angefügt werden: "Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können". Bei derartigen Leistungen handelt es sich nach dem KJHG insbesondere um Angebote der Familienbildung, um Angebote der Beratung, Angebote der Familienfreizeit und der Familienerholung. Um Information und Beratung zur gewaltfreien Erziehung als Regelangebot bei den öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe "vorhalten" zu können, erwarten die Regierungsfraktionen Mehrkosten bei den Jugendämtern bzw. bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden. Die Höhe der Kosten sei derzeit nicht zu beziffern, heißt es.

In der Begründung der Gesetzesvorlage wird darauf verwiesen, die Anwendung körperlicher Gewalt sei in Familien in Deutschland weit verbreitet. Untersuchungen belegten einen "eindeutigen Zusammenhang zwischen in der Familie erlittener Gewalt und von Jugendlichen ausgeübter Gewalt". 37 Prozent der Jugendlichen, die häufig mißhandelt worden seien, hätten auch selbst über eigene Gewaltanwendung berichtet. Dagegen hätten diejenigen, die nie gezüchtigt worden seien, nur zu 18 Prozent selbst Gewalt ausgeübt. Einer Hochrechnung des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen aus dem Jahre 1997 zufolge erlitten pro Jahr etwa 150.000 Kinder unter 15 Jahren in der Bundesrepublik "körperliche Mißhandlungen durch ihre Eltern".

Die Abgeordneten verweisen auch auf andere Rechtsordnungen in verschiedenen europäischen Ländern, in denen man ausdrückliche Regelungen über Bestrafungs- oder Gewaltverbote gegen Kinder kenne. Genannt werden das schwedische Elterngesetz, das norwegische Kindergesetz, das dänische Mündigkeitsgesetz und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch in Österreich. Auch verpflichte die von Deutschland ratifizierte Kinderkonvention der Vereinten Nationen, alle geeigneten Gesetzgebungsmaßnahmen zu treffen, "um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung zu schützen" (Artikel 19).



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9913802
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