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149/1999
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POSITION DER ENTWICKLUNGSLÄNDER IM WELTHANDEL STÄRKEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/VOM-wi) Die effektive Beteiligung der am wenigsten entwickelten Länder am System der Welthandelsorganisation (WTO) wird durch ihre geringen Ressourcen, geringen Erfahrungen im WTO-Recht und hohen Kosten externer Rechtsberatung beeinträchtigt. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/1434) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (14/1282) fest. Die derzeit unzureichenden Ressourcen des WTO-Sekretariats in Genf für technische Hilfe bei der Streitschlichtung könnten diese Beeinträchtigung nicht ausgleichen. Die Einrichtung einer Stelle, deren wesentliche Funktion die Rechtsberatung von Entwicklungsländern bei WTO-Streitfällen sein sollte, kann aus der Sicht der Bundesregierung dazu beitragen, die Ungleichgewichte zu Lasten dieser Länder zu beseitigen. Fraglich sei indes, so die Regierung, ob dafür ein eigenständiges Institut neben der WTO zweckmäßig sei oder ob nicht vielmehr eine Stärkung des WTO-Sekretariats vorzuziehen sei. Neben dem Vorschlag der Einrichtung eines von der WTO losgelösten unabhängigen Instituts gebe es den Vorschlag der Europäischen Kommission, innerhalb des WTO-Sekretariats eine unabhängige Einheit zu schaffen. Dadurch würden die Fähigkeiten und die Expertise des WTO-Sekretariats im Umgang mit dem Regelsystem der WTO nutzbar gemacht und verstärkt. Eine Entscheidung sei innerhalb der WTO noch nicht gefallen, heißt es in der Antwort. Nach Aussage der WTO-Mitglieder, die die Einrichtung eines selbständigen Beratungszentrums befürworten, erfordere die Finanzierung einen Stiftungsfonds von 8 Millionen US-Dollar, Spenderbeiträge von 6 Millionen US-Dollar während der ersten fünf Jahre sowie Nutzungsgebühren. Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene unabhängige Einheit innerhalb des Sekretariats soll demgegenüber durch einen separaten Treuhandfonds finanziert werden, in den WTO-Mitglieder freiwillige Beiträge leisten könnten.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9914908
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